Definition
Die progressive Abschreibung als eine theoretisch mögliche planmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB führt zu steigenden Abschreibungsbeträgen über die Nutzungsdauer.
Die progressive Abschreibung spielt in der Praxis nahezu keine Rolle. In Frage kommen hier lediglich Anlagen, die erst über längere Zeiträume (Jahre) hochgefahren werden, zum Beispiel Kraftwerke.
In anderen Fällen wären die Vermögenswerte in den ersten Nutzungsjahren im Vergleich zur linearen oder degressiven Abschreibung höher – gegebenenfalls zu hoch – bewertet.
Die progressive Abschreibungsmethode ist somit nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Inanspruchnahme bzw. Abnutzung über die Jahre zunimmt.
Alternative Begriffe: Progressive AfA.
Beispiel
Ein Unternehmen kauft am 1.1.01 eine technische Anlage für netto 60.000 €. Die Nutzungsdauer sei 3 Jahre (um das Beispiel bzw. die Berechnungen kurz zu halten).
Da die Anlage über die Jahre nach und nach hochgefahren wird, soll sie progressiv abgeschrieben werden.
Progressive Abschreibung berechnen
Ein mögliches Schema wäre:
Man bildet für die Jahre 1 bis 3 die Summe 1 + 2 + 3 = 6.
Anschließend teilt man die Anschaffungskosten der Anlage durch diese Summe: 60.000 € / 6 = 10.000 €.
Und schreibt dann über die Jahre 01 bis 03 so progressiv ab:
Jahr 01: 1 × 10.000 € = 10.000 € (Restbuchwert: 50.000 €).
Jahr 02: 2 × 10.000 € = 20.000 € (Restbuchwert: 30.000 €).
Jahr 03: 3 × 10.000 € = 30.000 € (Restbuchwert: 0 €).
Diese Methode ist die sogenannte arithmetisch-progressive Abschreibung (eine Alternative ist die geometrisch-progressive Abschreibung).
Abschreibungsplan
Der Abschreibungsverlauf stellt sich wie folgt dar:
| 01 | 02 | 03 | |
|---|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar des Geschäftsjahres | 60.000 | 50.000 | 30.000 |
| Abschreibung im Geschäftsjahr | 10.000 | 20.000 | 30.000 |
| Buchwert zum 31. Dezember der Geschäftsjahres | 50.000 | 30.000 | 0 |
Erläuterung
Beispielhafte Erläuterung anhand von Spalte 1:
Die Maschine mit Anschaffungskosten von 60.000 € wird im 1. Jahr ihrer Nutzung mit 10.000 € abgeschrieben.
Der Buchwert zum Jahresende ist entsprechend: 60.000 € - 10.000 € = 50.000 €.
Interpretation
Die Maschine wird im 1. Jahr nur mit 10.000 € abgeschrieben und steht noch mit hohen 50.000 € in den Büchern, obwohl bereits ein Drittel der Nutzungsdauer abgelaufen ist.
Das lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Maschine wenig abgenutzt worden wäre und beispielsweise nur ein paar Testläufe gemacht oder geringe Produktionsmengen hergestellt hätte.
Bei einer standardmäßigen lineare Abschreibung wäre der jährliche Abschreibungsbetrag 20.000 €.
Abwandlung
Bei 4 Jahren Nutzungsdauer wäre die Summe 1 + 2 + 3 + 4 = 10 und der Abschreibungssatz, der mit dem jeweiligen Jahr multipliziert wird, wäre 60.000 € / 10 = 6.000 €.
Fazit
- Die progressive Abschreibung führt zu steigenden Jahresbeträgen über die Nutzungsdauer — in der Praxis nahezu ohne Bedeutung.
- Sie ist nur zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass Inanspruchnahme und Abnutzung über die Jahre zunehmen (z. B. Anlage wird erst hochgefahren).
- In den Anfangsjahren bleibt der Buchwert höher als bei linearer Abschreibung — dies lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Nutzung in dieser Zeit tatsächlich gering war.
- Arithmetisch-progressive Methode: Basisbetrag = Anschaffungskosten ÷ Summe der Jahreszahlen (1+2+…+n); jährliche AfA = laufendes Jahr × Basisbetrag.
Selbsttest: Progressive Abschreibung
Aufgabe: Arithmetisch-progressive Abschreibung berechnen
Ein Unternehmen kauft am 1. Januar 01 eine technische Anlage für netto 80.000 €. Die Nutzungsdauer beträgt 4 Jahre. Da die Anlage schrittweise hochgefahren wird, soll arithmetisch-progressiv abgeschrieben werden.
Berechnen Sie:
a) den Basisbetrag je Einheit
b) die Abschreibungsbeträge für die Jahre 01 bis 04
c) den Buchwert am 31. Dezember 02
| Summe der Jahreszahlen | 1+2+3+4 = 10 |
| a) Basisbetrag | 80.000 € ÷ 10 = 8.000 € |
b) Abschreibungsbeträge:
| Jahr 01 | 1 × 8.000 € = 8.000 € |
| Jahr 02 | 2 × 8.000 € = 16.000 € |
| Jahr 03 | 3 × 8.000 € = 24.000 € |
| Jahr 04 | 4 × 8.000 € = 32.000 € |
c) Buchwert 31. Dezember 02:
| Anschaffungskosten | 80.000 € |
| − AfA Jahr 01 | −8.000 € |
| − AfA Jahr 02 | −16.000 € |
| = Buchwert 31.12.02 | 56.000 € |