Progressive Abschreibung

Definition

Die progressive Abschreibung als eine theoretisch mögliche planmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB führt zu steigenden Abschreibungsbeträgen über die Nutzungsdauer.

Die progressive Abschreibung spielt in der Praxis nahezu keine Rolle. In Frage kommen hier lediglich Anlagen, die erst über längere Zeiträume (Jahre) hochgefahren werden, zum Beispiel Kraftwerke.

In anderen Fällen wären die Vermögenswerte in den ersten Nutzungsjahren im Vergleich zur linearen oder degressiven Abschreibung höher – gegebenenfalls zu hoch – bewertet.

Die progressive Abschreibungsmethode ist somit nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Inanspruchnahme bzw. Abnutzung über die Jahre zunimmt.

Alternative Begriffe: Progressive AfA.

Beispiel

Ein Unternehmen kauft am 1.1.01 eine technische Anlage für netto 60.000 €. Die Nutzungsdauer sei 3 Jahre (um das Beispiel bzw. die Berechnungen kurz zu halten).

Da die Anlage über die Jahre nach und nach hochgefahren wird, soll sie progressiv abgeschrieben werden.

Progressive Abschreibung berechnen

Ein mögliches Schema wäre:

Man bildet für die Jahre 1 bis 3 die Summe 1 + 2 + 3 = 6.

Anschließend teilt man die Anschaffungskosten der Anlage durch diese Summe: 60.000 € / 6 = 10.000 €.

Und schreibt dann über die Jahre 01 bis 03 so progressiv ab:

Jahr 01: 1 × 10.000 € = 10.000 € (Restbuchwert: 50.000 €).

Jahr 02: 2 × 10.000 € = 20.000 € (Restbuchwert: 30.000 €).

Jahr 03: 3 × 10.000 € = 30.000 € (Restbuchwert: 0 €).

Diese Methode ist die sogenannte arithmetisch-progressive Abschreibung (eine Alternative ist die geometrisch-progressive Abschreibung).

Abschreibungsplan

Der Abschreibungsverlauf stellt sich wie folgt dar:

Abschreibungsplan bei progressiver Abschreibung
  01 02 03
Buchwert zum 1. Januar des Geschäftsjahres 60.000 50.000 30.000
Abschreibung im Geschäftsjahr 10.000 20.000 30.000
Buchwert zum 31. Dezember der Geschäftsjahres 50.000 30.000 0

Erläuterung

Beispielhafte Erläuterung anhand von Spalte 1:

Die Maschine mit Anschaffungskosten von 60.000 € wird im 1. Jahr ihrer Nutzung mit 10.000 € abgeschrieben.

Der Buchwert zum Jahresende ist entsprechend: 60.000 € - 10.000 € = 50.000 €.

Interpretation

Die Maschine wird im 1. Jahr nur mit 10.000 € abgeschrieben und steht noch mit hohen 50.000 € in den Büchern, obwohl bereits ein Drittel der Nutzungsdauer abgelaufen ist.

Das lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Maschine wenig abgenutzt worden wäre und beispielsweise nur ein paar Testläufe gemacht oder geringe Produktionsmengen hergestellt hätte.

Bei einer standardmäßigen lineare Abschreibung wäre der jährliche Abschreibungsbetrag 20.000 €.

Abwandlung

Bei 4 Jahren Nutzungsdauer wäre die Summe 1 + 2 + 3 + 4 = 10 und der Abschreibungssatz, der mit dem jeweiligen Jahr multipliziert wird, wäre 60.000 € / 10 = 6.000 €.