Progressive Abschreibung
Definition
Die progressive Abschreibung als eine theoretisch mögliche planmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB führt zu steigenden Abschreibungsbeträgen über die Nutzungsdauer.
Die progressive Abschreibung spielt in der Praxis nahezu keine Rolle. In Frage kommen hier lediglich Anlagen, die erst über längere Zeiträume (Jahre) hochgefahren werden, zum Beispiel Kraftwerke.
In anderen Fällen wären die Vermögenswerte in den ersten Nutzungsjahren im Vergleich zur linearen oder degressiven Abschreibung höher – gegebenenfalls zu hoch – bewertet.
Die progressive Abschreibungsmethode ist somit nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Inanspruchnahme bzw. Abnutzung über die Jahre zunimmt.
Alternative Begriffe: Progressive AfA.
Beispiel
Ein Unternehmen kauft am 1.1.01 eine technische Anlage für netto 60.000 €. Die Nutzungsdauer sei 3 Jahre (um das Beispiel bzw. die Berechnungen kurz zu halten).
Da die Anlage über die Jahre nach und nach hochgefahren wird, soll sie progressiv abgeschrieben werden.
Progressive Abschreibung berechnen
Ein mögliches Schema wäre:
Man bildet für die Jahre 1 bis 3 die Summe 1 + 2 + 3 = 6.
Anschließend teilt man die Anschaffungskosten der Anlage durch diese Summe: 60.000 € / 6 = 10.000 €.
Und schreibt dann über die Jahre 01 bis 03 so progressiv ab:
Jahr 01: 1 × 10.000 € = 10.000 € (Restbuchwert: 50.000 €).
Jahr 02: 2 × 10.000 € = 20.000 € (Restbuchwert: 30.000 €).
Jahr 03: 3 × 10.000 € = 30.000 € (Restbuchwert: 0 €).
Diese Methode ist die sogenannte arithmetisch-progressive Abschreibung (eine Alternative ist die geometrisch-progressive Abschreibung).
Abschreibungsplan
Der Abschreibungsverlauf stellt sich wie folgt dar:
01 | 02 | 03 | |
---|---|---|---|
Buchwert zum 1. Januar des Geschäftsjahres | 60.000 | 50.000 | 30.000 |
Abschreibung im Geschäftsjahr | 10.000 | 20.000 | 30.000 |
Buchwert zum 31. Dezember der Geschäftsjahres | 50.000 | 30.000 | 0 |
Erläuterung
Beispielhafte Erläuterung anhand von Spalte 1:
Die Maschine mit Anschaffungskosten von 60.000 € wird im 1. Jahr ihrer Nutzung mit 10.000 € abgeschrieben.
Der Buchwert zum Jahresende ist entsprechend: 60.000 € - 10.000 € = 50.000 €.
Interpretation
Die Maschine wird im 1. Jahr nur mit 10.000 € abgeschrieben und steht noch mit hohen 50.000 € in den Büchern, obwohl bereits ein Drittel der Nutzungsdauer abgelaufen ist.
Das lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Maschine wenig abgenutzt worden wäre und beispielsweise nur ein paar Testläufe gemacht oder geringe Produktionsmengen hergestellt hätte.
Bei einer standardmäßigen lineare Abschreibung wäre der jährliche Abschreibungsbetrag 20.000 €.
Abwandlung
Bei 4 Jahren Nutzungsdauer wäre die Summe 1 + 2 + 3 + 4 = 10 und der Abschreibungssatz, der mit dem jeweiligen Jahr multipliziert wird, wäre 60.000 € / 10 = 6.000 €.