Außenbeitrag

Außenbeitrag Definition

Der Außenbeitrag ist die wertmäßige Differenz aus Exporten und Importen eines Landes / einer Volkswirtschaft.

Exporte und Importe umfassen dabei Waren und Dienstleistungen (zu den Dienstleistungen zählen vor allem auch der Reiseverkehr bzw. Tourismus).

Formel

Außenbeitrag = Exporte - Importe

Vereinfachtes Beispiel

Exportiert Deutschland in einem Jahr nur ein Auto im Wert von 100.000 € und importiert es ausschließlich Rohöl für 80.000 €, ist der Außenbeitrag mit 20.000 € positiv.

Positiver Außenbeitrag

Der Außenbeitrag von Deutschland oder auch China als Exportnationen ist regelmäßig positiv und groß.

Deutschland hat in der Regel einen Handelsbilanzüberschuss (exportiert wertmäßig mehr Waren als es importiert) und einen negativen Saldo in der Dienstleistungsbilanz (Reisenation); der erste Saldo überwiegt regelmäßig, deshalb ist der Außenbeitrag in Summe positiv.

Außenbeitrag in der VGR

Der Außenbeitrag geht in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) in die Leistungsbilanz und Zahlungsbilanz ein.

Außenbeitragsquote

Die Außenbeitragsquote setzt den Außenbeitrag ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), also zur gesamten Wirtschaftsleistung eines Landes.

Das ist für den Vergleich von Außenbeiträgen unterschiedlicher Länder aussagekräftiger, da Volkswirtschaften natürlich ganz unterschiedlich groß sind (sagen wir mal China verglichen mit Neuseeland).

Formel Außenbeitragsquote

Außenbeitragsquote = Außenbeitrag / BIP = (Exporte - Importe) / BIP

Fortsetzung Beispiel

Hätte Deutschland in dem einen Jahr nur das eine Auto im Wert von 100.000 € hergestellt und wäre das BIP entsprechend 100.000 €, wäre die Außenbeitragsquote = Außenbeitrag / BIP = 20.000 € / 100.000 € = 0,2 = 20 %.

In der Realität schwankt Deutschland hier im positiven Bereich bis zu 8 %.