Bezugsverhältnis
Bezugsverhältnis Definition
Das Bezugsverhältnis gibt das Verhältnis des bestehenden „alten“ Grundkapitals zum „neuen“ Grundkapital aus der Kapitalerhöhung an.
Ein Bezugsverhältnis von 4:1 sagt z.B. aus, dass ein Altaktionär für 4 Aktien, die er besitzt, eine neue Aktie beziehen darf.
Beispiel Bezugsverhältnis
Für ein Beispiel zum Bezugsverhältnis wird auf das Beispiel zur ordentlichen Kapitalerhöhung verwiesen.