Bilanzänderung

Bilanzänderung Definition

Eine steuerliche Bilanzänderung bedeutet: ein korrekter Bilanzansatz wird durch einen anderen korrekten Bilanzansatz ersetzt (es liegt also kein Fehler in der Bilanz vor).

Voraussetzungen

Eine derartige Bilanzänderung kann nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG nur erfolgen, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung (bei der ein fehlerhafter Bilanzansatz korrigiert wird) steht und soweit die Bilanzberichtigung sich auf den Gewinn auswirkt.

Beispiel

Beispiel Bilanzänderung

Im Beispiel zur Bilanzberichtigung hatte der Steuerpflichtige die Urlaubsrückstellung mit 100.000 € berechnet und passiviert und die Steuererklärung samt Bilanz beim Finanzamt eingereicht; ein paar Tage später stellte er einen Formelfehler in der Tabelle fest, der korrekte Rückstellungsbetrag betrug nur 50.000 €.

Er berichtigte die Bilanz und reichte sie beim Finanzamt ein, der steuerpflichtige Gewinn erhöhte sich durch die Minderung der Rückstellung um 50.000 €.

Der Steuerpflichtige könnte nun die Gelegenheit der Bilanzberichtigung nutzen, eine Bilanzänderung dranzuhängen und einen korrekten Bilanzansatz durch einen anderen, ebenfalls zulässigen Bilanzansatz zu ersetzen.

Beispielsweise könnte er ein geringwertiges Wirtschaftsgut (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG) im Wert von netto 800 €, das er bisher aktiviert und über 4 Jahre abgeschrieben hatte, in dem zu berichtigenden Wirtschaftsjahr sofort in voller Höhe abschreiben (das GWG-Wahlrecht nun also nutzen).

Es gilt aber die obige Beschränkung auf die Höhe der Bilanzberichtigung; diese hatte den Gewinn um 50.000 € erhöht, deshalb müssen die gegenläufigen Effekte aus der Sofortabschreibung von GWG, die den Gewinn mindern, innerhalb des Rahmens von 50.000 € bleiben.

Bei einem einzigen GWG wie hier im Beispiel ist das natürlich der Fall, bei Hunderten von GWGs könnte die Grenze der maximalen Gewinnauswirkung überschritten werden, so dass die Beschränkung greifen würde