Binnenmarkt

Binnenmarkt Definition

Ein Binnenmarkt bzw. gemeinsamer Markt ist ein Wirtschaftsraum, in dem im Wesentlichen frei und ohne Einschränkungen – zum Beispiel ohne Zölle oder Importbeschränkungen – wirtschaftlich agiert werden kann; wie frei genau, müssen die Mitglieder des Binnenmarktes definieren.

Teilweise meint man mit dem Begriff „Binnenmarkt“ auch nicht einen Wirtschaftsraum, der aus mehreren Ländern besteht, sondern einfach den Inlandsmarkt eines Landes in Abgrenzung zu Exportmärkten bzw. dem Weltmarkt; der Binnenmarkt kann dann zum Beispiel der heimische Markt Deutschland sein mit mehr als 80 Mio. Einwohnern und Konsumenten.

Beispiel: Europäischer Binnenmarkt

Ein Beispiel für einen gemeinsamen Markt ist der Europäische Binnenmarkt, der rund 30 europäische Länder wie Spanien, Frankreich, Italien oder Deutschland umfasst.

4 Freiheiten

Der Europäische Binnenmarkt gewährt 4 Grundfreiheiten, das heißt den freien Verkehr von

  • Waren: deutsche Unternehmen können Waren nach Frankreich exportieren und von Spanien importieren;
  • Personen, dazu gehört neben wegfallenden Grenzkontrollen auch, dass sich Bürger in anderen Ländern des Binnenmarktes niederlassen (zum Beipipel ein Geschäft aufmachen; Niederlassungsfreiheit) bzw. dort arbeiten dürfen;
  • Dienstleistungen: eine niederländische Bank kann ihre Geschäfte in der gesamten EU anbieten; ein belgischer Restaurator kann in einer italienischen Kirche arbeiten;
  • Kapital: ein Portugiese kann Geld in Österreich anlegen; ein italienisches Unternehmen kann sich an einer deutschen Aktiengesellschaft mit 50 % beteiligen.

Dafür werden auch die nationalen Standards, zum Beispiel Technologie, Umwelt oder Patentrechte betreffend, weitgehend harmonisiert, um den Austausch zu erleichtern.

Hohe wirtschaftliche Integration

Der Binnenmarkt geht somit bei der wirtschaftlichen Integration der teilnehmenden Länder weit über Freihandelszonen oder eine Zollunion hinaus.