Binnenmarkt

Binnenmarkt Definition

Ein Binnenmarkt bzw. gemeinsamer Markt wie der Europäische Binnenmarkt gewährt Grundfreiheiten, d.h. den freien Verkehr von

  • Waren: deutsche Unternehmen können Waren nach Frankreich exportieren und von Spanien importieren;
  • Personen, dazu gehört neben wegfallenden Grenzkontrollen auch, dass sich Bürger in anderen Ländern des Binnenmarktes niederlassen (z.B. ein Geschäft aufmachen; Niederlassungsfreiheit) bzw. dort arbeiten dürfen;
  • Dienstleistungen: eine niederländische Bank kann ihre Geschäfte in der gesamten EU anbieten; ein belgischer Restaurator kann in einer italienischen Kirche arbeiten;
  • Kapital: ein Portugiese kann Geld in Österreich anlegen; ein italienisches Unternehmen kann sich an einer deutschen Aktiengesellschaft mit 50 % beteiligen.

Dafür werden auch die nationalen Standards, z.B. Technologie, Umwelt oder Patentrechte betreffend, weitgehend harmonisiert, um den Austausch zu erleichtern.

Der Binnenmarkt geht somit bei der wirtschaftlichen Integration der teilnehmenden Länder weit über Freihandelszonen oder eine Zollunion hinaus.