Freihandel
Freihandel Definition
Ein 100%-iger weltweiter Freihandel in Reinform würde bedeuten, dass jedes Unternehmen seine Produkte in jedes Land verkaufen kann, ohne dass es seitens der belieferten Länder Beschränkungen hinsichtlich der Produkte (Importverbote) bzw. der Mengen oder Werte (Importkontingente, z.B. jährlich maximal 1 Mio. Stück oder maximal 100 Mio. €) gibt und ohne dass dafür Zölle gezahlt werden müssen.
Da aber letztlich jedes Land darüber bestimmen kann, werden durch sog. Freihandelsabkommen Handelshemmnisse zwischen den in das jeweilige Abkommen einbezogenen Ländern bzw. Volkswirtschaften aus der Welt geschafft. Dadurch werden einzelne Freihandelszonen errichtet, in denen ein mehr oder weniger freier Handel ermöglicht wird.
Allerdings können die Mitglieder einer Freihandelszone ihre Zölle gegenüber anderen Staaten frei bestimmen (während diese bei einer Zollunion gemeinsam festgelegt werden).
Beispiel
Die 3 Länder A, B und C bilden eine Freihandelszone, innerhalb derer es keine Zölle gibt. Land A verlangt aber z.B. auf importierte Autos aus Drittstaaten (z.B. Land D) 10 % Einfuhrzoll und Land B verlangt 15 % Einfuhrzoll.
Durch Freihandelsabkommen werden nicht nur explizite Handelsbarrieren wie Kontingente und Zölle abgebaut, sondern auch implizite Barrieren, v.a. indem technische Standards und Normen sowie Zulassungsverfahren zwischen den Ländern vereinheitlicht werden.
Der Gegenpol zum Freihandel ist der Protektionismus.
Alternative Begriffe: freier Handel.