Doppelstöckige Personengesellschaft

Doppelstöckige Personengesellschaft Definition

Ist z. B. eine Personengesellschaft wie die OHG (Offene Handelsgesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft, z. B. an einer OHG oder an einer KG (Kommanditgesellschaft) beteiligt, liegt eine sogenannte doppelstöckige Personengesellschaft vor.

Beispiel

Anton und Berta sind Gesellschafter der gewerblich tätigen Getränke OHG. Die Getränke OHG und Claus sind als Gesellschafter an der gewerblich tätigen Bier OHG beteiligt.

Es handelt sich um eine doppelstöckige Personengesellschaft: die Getränke OHG ist die Obergesellschaft, die Bier OHG ist die Untergesellschaft.

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG steht der mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleich; d. h., Anton und Berta gelten steuerlich nicht nur als Mitunternehmer der Getränke OHG, sondern auch als Mitunternehmer der Bier OHG.

(Das wirkt sich aus auf die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Sonderbetriebsvermögen sowie auf die steuerliche Gewinnermittlung; diese Punkte sind bei doppelstöckigen Personengesellschaften komplexer als bei normalen Personengesellschaften).