EBT
Definition
EBT ist die Abkürzung für "Earnings before Taxes", das heißt Ergebnis vor Steuern (gemeint sind die Ertragsteuern).
Das EBT lässt sich einfach berechnen: zum Jahresüberschuss wird der Betrag des GuV-Postens Steuern vom Einkommen und vom Ertrag addiert.
Das EBT dient vor allem dem internationalen Vergleich der Ertragskraft von Unternehmen (zum Beispiel Tochterunternehmen eines Konzerns), die aufgrund ihrer Tätigkeit in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Steuersätzen belastet sind.
Die EBT-Marge (Formel: EBT / Umsatz) ist eine "vor Steuern"-Variante der Umsatzrentabilität.
Alternative Begriffe: Ergebnis vor Ertragsteuern, Jahresüberschuss vor Steuern, Pre-tax profit, Profit before Tax (PBT), Vorsteuerergebnis, Vorsteuergewinn.
Beispiel
Das EBT kann (hier im Umsatzkostenverfahren) wie folgt berechnet werden:
1. | Umsatzerlöse | 10.000.000 | |
- | 2. | Herstellungskosten | 6.000.000 |
= | 3. | Bruttoergebnis vom Umsatz | 4.000.000 |
- | 4. | Vertriebskosten | 1.000.000 |
- | 5. | Allgemeine Verwaltungskosten | 600.000 |
+ | 6. | Sonstige betriebliche Erträge | 200.000 |
- | 7. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 600.000 |
= | Betriebsergebnis (EBIT) | 2.000.000 | |
+ | 8. | Erträge aus Beteiligungen | 100.000 |
+ | 9. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 150.000 |
+ | 10. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 100.000 |
- | 11. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 50.000 |
- | 12. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 800.000 |
- | 13. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 300.000 |
= | 14. | Ergebnis nach Steuern | 1.200.000 |
- | 15. | Sonstige Steuern | 0 |
= | 16. | Jahresüberschuss | 1.200.000 |
+ | 13. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 300.000 |
= | EBT | 1.500.000 |
EBT berechnen
Zum Jahresüberschuss nach Steuern werden die in der Gewinn- und Verlustrechnung gewinnmindernd als Aufwand verbuchten Steuern vom Einkommen und Ertrag (dazu zählen in Deutschland je nach Rechtsform die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer (jeweils inklusive Solidaritätszuschlag) und die Gewerbesteuer) wieder hinzuaddiert, um zum Ergebnis vor Steuern (EBT) zu gelangen.
Interpretation
Die Analysemöglichkeit des EBT ist analog der des EBIT, bei dem auch noch die Zinsen außen vor gelassen werden.
Beim EBT beschränkt sich die Korrektur jedoch lediglich auf die Ertragsteuern, während Finanzierungseffekte nicht eliminiert werden.
Hätte man ein identisches Unternehmen beispielsweise in Frankreich und wären die Ertragsteuern dort mit 500.000 € um 200.000 € höher als in Deutschland, wäre der Jahresüberschuss dort nur 1.000.000 €, also schlechter.
Der Unterschied liegt aber nicht im Unternehmen oder dessen Management begründet, sondern nur in den unterschiedlichen Steuerregelungen in den beiden Ländern.
Lässt man die Steuern außen vor, kann man die beiden Unternehmen hinsichtlich ihrer Leistung vergleichen.
EBT-Marge
Setzt man das EBT in Relation zum Umsatz, erhält man die EBT-Marge als eine Vorsteuervariante der Umsatzrentabilität.
Die EBT-Marge beträgt im Beispiel: 1.500.000 € (EBT) / 10.000.000 € (Umsatz) = 0,15 = 15 %.