EBT
EBT Definition
EBT ist die Abkürzung für "Earnings before Taxes", d.h. Ergebnis vor Steuern (gemeint sind die Ertragsteuern).
Das EBT lässt sich einfach berechnen: zum Jahresüberschuss wird der Betrag des GuV-Postens Steuern vom Einkommen und vom Ertrag addiert.
Das EBT dient v.a. dem internationalen Vergleich der Ertragskraft von Unternehmen (z.B. Tochterunternehmen eines Konzerns), die aufgrund ihrer Tätigkeit in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Steuersätzen belastet sind.
Die EBT-Marge (Formel: EBT / Umsatz) ist eine "vor Steuern"-Variante der Umsatzrentabilität.
Alternative Begriffe: pre-tax profit, Profit before Tax (PBT), Jahresüberschuss vor Steuern, Ergebnis vor Ertragsteuern, Vorsteuerergebnis, Vorsteuergewinn.
Interpretation des EBT
Die Analysemöglichkeit des EBT ist analog der des EBIT. Beim EBT beschränkt sich die Korrektur jedoch lediglich auf die Ertragsteuern, während Finanzierungseffekte nicht eliminiert werden.
EBT im Umsatzkostenverfahren
Die Earnings before Taxes können wie folgt berechnet werden:
Beispiel: EBT Berechnung
1. | Umsatzerlöse | 10.000.000 | |
- | 2. | Herstellungskosten | 6.000.000 |
= | 3. | Bruttoergebnis vom Umsatz | 4.000.000 |
- | 4. | Vertriebskosten | 1.000.000 |
- | 5. | Allgemeine Verwaltungskosten | 600.000 |
+ | 6. | Sonstige betriebliche Erträge | 200.000 |
- | 7. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 600.000 |
= | Betriebsergebnis (EBIT) | 2.000.000 | |
+ | 8. | Erträge aus Beteiligungen | 100.000 |
+ | 9. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 150.000 |
+ | 10. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 100.000 |
- | 11. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 50.000 |
- | 12. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 800.000 |
- | 13. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 300.000 |
= | 14. | Ergebnis nach Steuern | 1.200.000 |
- | 15. | Sonstige Steuern | 0 |
= | 16. | Jahresüberschuss | 1.200.000 |
+ | 13. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 300.000 |
= | EBT | 1.500.000 |
Berechnung des EBT
Zum Jahresüberschuss nach Steuern werden die in der Gewinn- und Verlustrechnung gewinnmindernd als Aufwand verbuchten Steuern vom Einkommen und Ertrag (dazu zählen z.B. je nach Rechtsform die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer (jeweils inkl. Solidaritätszuschlag) und die Gewerbesteuer) wieder hinzuaddiert, um zum Ergebnis vor Steuern (EBT) zu gelangen.
EBT-Marge
Setzt man das EBT in Relation zum Umsatz, erhält man die EBT-Marge als eine Vorsteuervariante der Umsatzrentabilität.
Die EBT-Marge beträgt im Beispiel: 1.500.000 € (EBT) / 10.000.000 € (Umsatz) = 15 %.