EBIT / Betriebsergebnis

EBIT Definition

EBIT ist die Abkürzung für „Earnings before Interests and Taxes“, d.h. das „Ergebnis vor Zinsen und Steuern“. Das "vor" bedeutet, dass die Aufwandsposten Zinsen und Steuern vom Einkommen und Ertrag (Ertragssteuern) unberücksichtigt bleiben bzw. dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden.

Das EBIT ist eine der Kennzahlen zur Messung der Profitabilität und dient v.a. dem internationalen Vergleich der Ertragskraft von Unternehmen (z.B. Tochterunternehmen eines Konzerns), die von der Geschäftstätigkeit her vergleichbar, jedoch unterschiedlich finanziert und aufgrund ihres Unternehmenssitzes in unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen Steuersätzen belastet sind.

Alternative Begriffe: Betriebliches Ergebnis, Betriebserfolg, Betriebsergebnis (Betriebsgewinn bzw. Betriebsverlust), Operativer Gewinn, Operatives Ergebnis, ordentliches Betriebsergebnis, PBIT (profit before interest and taxes).

Zweck des EBIT

Als Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung, die die Ertragskraft und Effizienz eines Unternehmens widerspiegeln sollen, werden häufig das EBIT und das EBT verwendet, obwohl diese Zwischenergebnisse explizit in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB nicht enthalten bzw. genannt sind.

Das EBIT stellt die Ausgangsgröße für weitere Verhältniskennzahlen wie die EBIT-Marge oder EBIT-Rendite dar.

Beim „Ergebnis vor Zinsen und Steuern“ ist der Begriff "Zinsen" weit auszulegen: er beinhaltet das gesamte Finanzergebnis, d.h. alle Aufwendungen und Erträge aus der Finanzierungstätigkeit bzw. Anlage von liquiden Mitteln.

Das EBIT (z.B. 1 Mio. €) wäre z.B. für eine Bank, die vom Unternehmen bzgl. eines Kredits angefragt wird, ein Maßstab dafür, welche Zinsbelastung das Unternehmen "vertragen" kann, ohne in die Verlustzone zu rutschen (vgl. Zinsdeckungsgrad).

EBIT Berechnung

Das EBIT ergibt sich, indem folgende Teile der GuV unberücksichtigt bleiben bzw. das Jahresergebnis um diese Posten bereinigt bzw. korrigiert wird:

Hinweis: Beteiligungserträge u.U. einbezogen

Teilweise werden in das EBIT die Erträge aus Beteiligungen mit einbezogen (d.h., nicht das gesamte Finanzergebnis wird korrigiert).

Insofern sollte bei Vergleichen von Unternehmen auf die jeweilige Definition des EBIT geachtet werden.

Das EBIT entspricht somit im Ergebnis dem handelsrechtlichen Betriebsergebnis.

Vgl.

Beispiel zur Berechnung des EBIT

Beispiel: EBIT berechnen

Ein Unternehmen der Fastfood-Branche, das Restaurants in zahlreichen Ländern betreibt, möchte im Rahmen des Controllings den Erfolg der jeweiligen verantwortlichen Geschäftsführer messen und vergleichen.

Die (verkürzten) Gewinn- und Verlustrechnungen zweier Restaurants stellen sich wie folgt dar:

 

Restaurant 1 Restaurant 2
Sitz Deutschland Schweden
Ertragssteuersatz 30 % 50 %
Bilanzsumme (Euro) 1.000.000 1.000.000
Finanzierung 100 % Eigenkapital 70 % Fremdkapital, 30 % Eigenkapital
Jahresüberschuss (Euro) 140.000 82.500
Ertragsteuern 60.000 82.500
Zinsaufwand (Euro) 0 35.000

Das Fremdkapital des Restaurants 2 ist ein Darlehen über 700.000 Euro (70 % der Bilanzsumme), das mit 5 % p.a. zu verzinsen ist. Der Zinsaufwand beträgt somit 35.000 Euro (5 % von 700.000 Euro).

Stellt man zur Messung des Erfolgs der einzelnen Restaurants die Jahresüberschüsse gegenüber, würde man den verantwortlichen Geschäftsführern nicht gerecht. Das Restaurant in Schweden steht mit 82.500 Euro Jahresüberschuss wesentlich schlechter da als das Restaurant in Deutschland mit 140.000 Euro Jahresüberschuss.

Berechnung des EBIT

Betrachtet man hingegen das EBIT, d.h. rechnet man die Ertragsteuern und das Finanzergebnis heraus, stellt sich die Situation anders dar:

  • das Restaurant in Deutschland erzielt ein EBIT in Höhe von 200.000 Euro (140.000 Euro Jahresüberschuss + 60.000 Euro Ertragsteuern + 0 Euro Zinsaufwand);
  • das Restaurant in Schweden erzielt ebenfalls ein EBIT in Höhe von 200.000 Euro (82.500 Euro Jahresüberschuss + 82.500 Euro Ertragsteuern + 35.000 Euro Zinsaufwand).

Das bedeutet, operativ haben beide Restaurants (bzw. ihre Geschäftsführer) denselben Erfolg erzielt; der Geschäftsführer in Schweden hat jedoch mit 2 Effekten zu kämpfen: er betreibt das Restaurant in einem Hochsteuerland und das Restaurant ist zum Großteil mit Fremdkapital finanziert (z.B. weil der Konzern im Zuge der Expansion nicht mehr in der Lage war, alle Standorte ausschließlich mit Eigenkapital zu finanzieren).

Überleitung vom EBIT zum Jahresüberschuss

  EBIT 200.000 200.000
- Zinsaufwand 0 -35.000
= Jahresüberschuss vor Steuern 200.000 165.000
- Ertragsteuern -60.000 -82.500
= Jahresüberschuss nach Steuern 140.000 82.500

Die Ertragsteuern werden hier mit 30 % von 200.000 (= 60.000 €) für die Niederlassung in Deutschland und mit 50 % von 165.000 € (= 82.500 €) für die Niederlassung in Schweden berechnet.