Definition
Erhaltene Anzahlungen resultieren daraus, dass der Kunde auf von ihm getätigte Bestellungen eine Anzahlung an den Lieferanten vor Fertigstellung bzw. Abnahme leistet.
Derartige Anzahlungen sind nicht allgemeine Praxis (üblicherweise wird zuerst geliefert, dann die Rechnung bezahlt), aber in manchen Branchen wie dem Spezialanlagenbau durchaus üblich.
Auch in den Fällen, in denen Vorauskasse (Bezahlung des Kaufpreises vor Lieferung) vereinbart ist, werden die erhaltenen Beträge am Bilanzstichtag als erhaltene Anzahlungen bilanziert, sofern die Ware noch nicht ausgeliefert wurde.
Alternative Begriffe: Kundenanzahlung, Vorauszahlung.
Bilanzierung erhaltener Anzahlungen
Für die Bilanzierung erhaltener Anzahlungen gibt es 2 Möglichkeiten:
Alternative 1: als Verbindlichkeit (Passivseite)
Der Ausweis einer zum Bilanzstichtag bestehenden erhaltenen Anzahlung erfolgt in dem Bilanzposten Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen gemäß § 266 Abs. 3 C. 3. HGB auf der Passivaseite innerhalb der Verbindlichkeiten.
Erhaltene Anzahlungen buchen
Der Buchungssatz lautet zum Beispiel: Bank 100.000 € an erhaltene Anzahlungen 100.000 €.
In einer stark verkürzten Bilanz sieht das so aus (in Tausend Euro):
| Aktiva | Passiva | ||
|---|---|---|---|
| Umlaufvermögen | Fremdkapital | ||
| Vorräte (unfertige Erzeugnisse) | 120 | Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 120 |
| Kasse, Bank | 100 | Erhaltene Anzahlungen | 100 |
| 220 | 220 |
Alternative 2: von Vorräten absetzen (Aktivseite)
Alternativ können erhaltene Anzahlungen auch offen von den Vorräten (zum Beispiel die unfertigen Erzeugnisse betreffend) abgesetzt werden (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB).
Beispiel: erhaltene Anzahlungen offen von Vorräten absetzen
Angenommen, die erhaltene Anzahlung von 100.000 € betrifft eine bestellte Maschine in Sonderanfertigung, die zum Bilanzstichtag mit 120.000 € in den unfertigen Erzeugnissen aktiviert ist.
Dann werden die 100.000 € Anzahlung in einer Vorspalte von den Vorräten abgesetzt, so dass der verbleibende Nettobetrag (unter der Annahme, dass keine weiteren Vorräte vorliegen) 20.000 € ist.
Durch diese Ausweisvariante kommt es zu einer Bilanzverkürzung, das heißt, die Bilanzsumme ist geringer als bei Alternative 1.
| Aktiva | Passiva | ||
|---|---|---|---|
| Umlaufvermögen | Fremdkapital | ||
| Vorräte (unfertige Erzeugnisse) 120 - erhaltene Anzahlungen 100 | 20 | Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 120 |
| Kasse, Bank | 100 | ||
| 120 | 120 |
Aus Platzgründen wurde hier auf die Vorspalte verzichtet.
Fazit
- Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind Vorauszahlungen des Kunden vor Fertigstellung oder Lieferung; sie werden nach § 266 Abs. 3 C. 3. HGB auf der Passivseite als Verbindlichkeit ausgewiesen.
- Alternativ können erhaltene Anzahlungen offen von den betreffenden Vorräten abgesetzt werden (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB) — dies führt zu einer Bilanzverkürzung um den Anzahlungsbetrag.
- Typisch für Branchen mit langen Produktionslaufzeiten wie Spezialanlagenbau oder Baugewerbe; bei Vorauskasse-Verträgen ebenfalls anzuwenden, solange die Ware noch nicht ausgeliefert wurde.
Selbsttest: Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Aufgabe: Bilanzausweis erhaltener Anzahlungen — beide Alternativen
Eine Werkzeugbau-GmbH erhält am 10. September 01 eine Kundenanzahlung von 60.000 € für ein Spezialwerkzeug in Sonderanfertigung. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 sind Herstellungskosten von 90.000 € angefallen; das Werkzeug ist noch nicht fertiggestellt (angesetzt als Unfertige Erzeugnisse).
- Stellen Sie den Bilanzausschnitt (nur diese Positionen) nach Alternative 1 (Passivausweis) dar.
- Stellen Sie den Bilanzausschnitt nach Alternative 2 (Absetzung von den Vorräten) dar.
- Um welchen Betrag unterscheiden sich die Bilanzsummen der beiden Alternativen?
zu 1) Alternative 1 — Ausweis als Verbindlichkeit (§ 266 Abs. 3 C. 3. HGB):
Aktiva: Unfertige Erzeugnisse 90.000 € | Passiva: Erhaltene Anzahlungen 60.000 €
Die Bilanzsumme (dieses Ausschnitts) beträgt auf der Aktivseite 90.000 €; auf der Passivseite stehen 60.000 € Verbindlichkeit + 30.000 € Eigenkapitalanteil (Differenz).
zu 2) Alternative 2 — Absetzung offen von den Vorräten (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB):
Aktiva: Unfertige Erzeugnisse 90.000 € − Anzahlungen 60.000 € = 30.000 € (Nettobetrag) | kein Passivposten für die Anzahlung
zu 3) Unterschied der Bilanzsummen:
Alternative 1 weist 60.000 € mehr aus (je 60.000 € auf Aktiv- und Passivseite). Die Bilanzsumme von Alt. 1 ist um 60.000 € höher als die von Alt. 2 — die Differenz entspricht genau dem Anzahlungsbetrag.