Definition
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind die aus erhaltenen Lieferungen (zum Beispiel Rohstofflieferung) oder in Anspruch genommenen Dienstleistungen (zum Beispiel Werbeagentur) entstehenden Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus Zielkäufen; das heißt, der Lieferant räumt seinen Kunden ein Zahlungsziel (eine Zahlungsfrist) ein — bei Barkäufen hingegen entstehen keine Verbindlichkeiten.
Die Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten werden mit dem Bruttorechnungsbetrag der Eingangsrechnung ausgewiesen (das heißt inklusive Umsatzsteuer).
Sie werden in der Regel durch die Kreditorenbuchhaltung verwaltet (Buchung der Eingangsrechnungen, Skontoziehung, Zahlungsverkehr).
Alternative Begriffe: Verbindlichkeiten aus L+L, Lieferantenverbindlichkeiten, Lieferverbindlichkeiten, Offene Posten, Accounts payable bzw. Trade accounts payable (englisch).
Beispiel
Beispiel: Eingangsrechnung buchen
Ein Maschinenbauunternehmen erhält von einem seiner inländischen Lieferanten am 23. Dezember 01 eine Stahllieferung.
Die Rechnung lautet auf 119.000 € (100.000 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer) mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
Das Maschinenbauunternehmen bucht am 23. Dezember 01:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 100.000 €, Vorsteuer 19.000 € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119.000 €.
Wäre das die einzige offene Lieferantenrechnung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01, würde das Unternehmen in der Bilanz 119.000 € als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausweisen.
Am 3. Januar 02 bezahlt das Maschinenbauunternehmen die Rechnung und bucht:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119.000 € an Bank 119.000 €.
Restlaufzeit
Es handelt sich also in der Regel um kurzfristige Verbindlichkeiten, die innerhalb weniger Tage nach dem Bilanzstichtag bezahlt werden müssen und die Liquidität entsprechend belasten.
Beträgt die Restlaufzeit der Lieferverbindlichkeiten in Ausnahmefällen (übliche Zahlungsziele sind 14 oder 30 Tage) mehr als 1 Jahr, ist dies gesondert bei dem Bilanzposten zu vermerken, zum Beispiel: "davon mit einer Restlaufzeit über ein Jahr: 119.000 €.". Alternativ kann die Angabe auch im Anhang (Verbindlichkeitenspiegel) erfolgen.
Saldenbestätigung
Um den Bestand und die Höhe der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag zu überprüfen, werden häufig durch das Unternehmen oder den mit der Prüfung des Unternehmens beauftragten Abschlussprüfer Saldenbestätigungen (in Stichproben) vorgenommen.
Dazu werden einzelne Lieferanten (Gläubiger) des Unternehmens angeschrieben und um den Verbindlichkeitssaldo (bzw. aus Sicht der Lieferanten: deren Forderungssaldo) laut deren Büchern gebeten.
Dadurch lassen sich Buchungsfehler oder sonstige Probleme (Unternehmen hat Rechnung nicht erhalten, Rechnung wurde noch nicht verbucht) aufdecken.
Fazit
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (§ 266 Abs. 3 C. 4. HGB) entstehen aus Zielkäufen: Der Lieferant gewährt dem Käufer ein Zahlungsziel — bei Barkäufen entstehen keine VLL.
- Der Bilanzausweis erfolgt mit dem Bruttorechnungsbetrag (inklusive Umsatzsteuer); bei Restlaufzeiten über einem Jahr ist ein gesonderter Davon-Vermerk erforderlich.
- VLL sind in der Regel kurzfristig (Zahlungsziele 14–30 Tage); sie werden in der Kreditorenbuchhaltung verwaltet und belasten die Liquidität unmittelbar nach dem Bilanzstichtag.
Selbsttest: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Aufgabe: VLL buchen und Bilanzausweis bestimmen
Ein Handelsunternehmen erhält am 27. Dezember 01 Waren von einem Lieferanten. Die Rechnung lautet auf 42.000 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Das vereinbarte Zahlungsziel beträgt 30 Tage (Fälligkeit: 26. Januar 02).
- Wie lautet der Buchungssatz am 27. Dezember 01?
- Mit welchem Betrag werden die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 01 in der Bilanz ausgewiesen?
- Was ist hinsichtlich der Restlaufzeit in diesem Fall zu beachten?
zu 1) Buchungssatz am 27.12.01:
Wareneinkauf 42.000 € + Vorsteuer 7.980 € an Verbindlichkeiten aus L+L 49.980 €
(Umsatzsteuer: 42.000 × 19 % = 7.980 €)
zu 2) Bilanzausweis zum 31.12.01:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 49.980 € (Bruttorechnungsbetrag inkl. USt)
zu 3) Restlaufzeit:
Fälligkeit 26.01.02 → Restlaufzeit unter einem Jahr → kein gesonderter Davon-Vermerk erforderlich. Ein solcher Vermerk wäre nur nötig, wenn die Restlaufzeit ausnahmsweise mehr als ein Jahr betrüge.