Finanzierungsleasing

Finanzierungsleasing Definition

Kriterien für Finanzierungsleasing sind:

  • feste (unkündbare) Grundmietzeit;
  • die Risiken des Leasingobjekts trägt der Leasingnehmer.

Arten

Beim Finanzierungsleasing unterscheidet man weiter zwischen Vollamortisationsleasing und Teilamortisationsleasing.

Vollamortisationsvertrag

Beim Vollamortisationsvertrag zahlt der Leasing-Nehmer mit den während der Grundmietzeit zu entrichtenden Leasingraten mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers sowie eine angemessene Gewinnspanne (BMF-Schreiben vom 19.04.1971), siehe Beispiel unten.

Teilamortisationsvertrag

Beim Teilamortisationsvertrag (BMF-Schreiben vom 22.12.1975, Mobilien) zahlt der Leasing-Nehmer mit den während der Grundmietzeit zu entrichtenden Leasingraten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers nur teilweise.

Für den Rest erfolgt ein Ausgleich zum Schluss, durch Verkauf des Leasingobjekts oder durch Schlusszahlungen seitens des Leasingnehmers.

Allgemeine Grundsätze:

Liegt das Verhältnis von Grundmietzeit zu betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer im Bereich 40 % bis 90 %, liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber. Dieser hat es zu bilanzieren. Ansonsten (< 40 % oder > 90 %) der Leasingnehmer.

Der Leasingnehmer auch dann, wenn

  • im Falle einer Kaufoption der Kaufpreis geringer ist als der Restbuchwert am Ende der Grundmietzeit bei linearer Abschreibung (sogenannte günstige Kaufoption);
  • bei einer Mietverlängerungsoption die Anschlussmiete niedriger als die lineare Abschreibung ist;
  • bei Teilamortisation der Veräußerungserlös zu weniger als 25 % des die Restamortisation übersteigenden Teils dem Leasinggeber zusteht (also überwiegend dem Leasingnehmer zusteht; er profitiert).

Beispiel

Beispiel 1: Finanzierungsleasing mit Vollamortisation

Ein Unternehmen least eine Maschine mit Anschaffungskosten von netto 100.000 €. Die unkündbare Grundmietzeit beträgt 5 Jahre, die monatliche Leasingrate beträgt 3.000 € netto.

Die 60 Monatsraten sind zusammen 180.000 €; man kann davon ausgehen, dass damit bei Anschaffungskosten der Maschine von netto 100.000 € alle Kosten des Leasinggebers gedeckt werden; es handelt sich um eine Vollamortisation und der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer (der das Risiko trägt) bilanziert die Maschine in seiner Bilanz.

Beispiel 2: Keine Bilanzierung beim Leasingnehmer

Ein Unternehmen least einen PKW mit Anschaffungskosten von netto 80.000 €. Die unkündbare Grundmietzeit beträgt 3 Jahre, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle 6 Jahre, die monatliche Leasingrate beträgt 1.000 € netto. Es wurden weder eine Mietverlängerungsoption noch eine Kaufoption vereinbart.

Ein Vollamortisationsvertrag liegt nicht vor (die während der 3-jährigen Grundmietzeit zu zahlenden Leasingraten liegen mit 36.000 € weit unter den Anschaffungskosten allein).

Das Verhältnis Grundmietzeit zu betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer ist 3 Jahre / 6 Jahre = 0,5 = 50 % und liegt damit innerhalb der Bandbreite von 40 bis 90 %. D. h., der Leasinggeber ist wirtschaftlicher Eigentümer und muss den PKW bilanzieren, das Unternehmen verbucht lediglich die Leasingraten als Aufwand.