Definition
Die Kriterien für Operatives Leasing sind:
- das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden bzw. hat nur eine kurze feste Grundmietzeit (im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Objekts);
- die Risiken des Leasingobjekts trägt der Leasinggeber;
- der Leasinggeber verleast / vermietet mehrmals, das ist sein Investitionskalkül.
Dadurch ist das Leasing nahe an der Miete und der „Vermieter“ (der Leasinggeber) bilanziert das Objekt in seiner Bilanz, nicht der Leasingnehmer.
Beispiel
Ein Bauunternehmer least einen Bagger für 6 Monate bei einer Leasinggesellschaft.
Der Leasinggeber (Leasinggesellschaft) bilanziert den Bagger in seiner Bilanz, der Leasingnehmer (Bauunternehmer) verbucht die monatlichen Leasingraten als Aufwand.
Fazit
- Operatives Leasing ist jederzeit kündbar oder hat eine kurze Grundmietzeit im Verhältnis zur Nutzungsdauer des Objekts — es ist wirtschaftlich mit einer Miete vergleichbar.
- Das Risiko des Leasingobjekts liegt beim Leasinggeber; dieser ist wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert das Objekt.
- Der Leasingnehmer verbucht die Leasingraten lediglich als laufenden Aufwand — kein Ausweis in der Bilanz des Leasingnehmers.
- Typische Beispiele: kurzfristig gemietete Baumaschinen, kurzfristige IT-Gerätemiete.
Selbsttest: Operatives Leasing
Was ist das Hauptmerkmal von Operativem Leasing?
Wer bilanziert das Leasingobjekt beim Operativen Leasing?
Wie verbucht der Leasingnehmer beim Operativen Leasing die Leasingraten?
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