Leasingbilanzierung

Leasingbilanzierung Definition

Beim Leasing stellt sich die Frage, wie es in der Buchhaltung bzw. im Jahresabschluss abzubilden ist.

Leasing zwischen Miete und Kauf

Vom Charakter her bewegt sich Leasing zwischen Miete (es gehört einem nicht, man kann es aber gegen Geld nutzen) und Kauf auf Raten (es gehört einem, man zahlt es ab).

Bei Miete aktiviert der Nutzer das Objekt nicht in seiner Bilanz, bei Kauf schon.

Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert?

Rechtlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist immer der Leasinggeber und das Leasingobjekt wäre danach in seine Bilanz aufzunehmen (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Ist ein Vermögensgegenstand jedoch nicht dem (rechtlichen) Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner Bilanz auszuweisen (§ 246 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz HGB).

Die Frage bei jedem einzelnen Leasingvertrag ist deshalb, wer der wirtschaftliche Eigentümer ist. Das geht vor allem nach Risikogesichtspunkten. Bei einem Mietverhältnis trägt der Vermieter das Risiko (zum Beispiel Wertverlust der vermieteten Immobilie, Hochwasser- und Sturmschäden etc.), bei mietähnlichen Leasingverhältnissen bilanziert deshalb der Leasinggeber das Leasingobjekt.

Beim Kauf auf Raten trägt der Käufer das Risiko; bei kaufähnlichen Leasingverhältnissen bilanziert deshalb der Leasingnehmer das Leasingobjekt.

Leasingverträge werden insbesondere unterschieden in

HGB

Im HGB steht nichts zu Leasing; die handelsrechtliche Leasingbilanzierung orientiert sich deshalb an den steuerlichen Leasingerlassen.