Umlaufvermögen

Umlaufvermögen Definition

Das Umlaufvermögen (kurz: UV) ist das Gegenstück zum Anlagevermögen: es bezeichnet das auf der Aktivaseite der Bilanz ausgewiesene Vermögen, das nicht dazu bestimmt ist, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. § 247 Abs. 2 HGB), sondern das sich kurzfristig umschlägt.

D.h.: Vorräte werden kurzfristig verarbeitet oder verkauft, Forderungen werden bezahlt, manche Wertpapiere werden nur kurzfristig gehalten, Geld wird täglich ausgegeben etc.

Nach der für Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2 B. HGB unterteilt man das Umlaufvermögen in 4 Oberkategorien:

  • Vorräte,
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände,
  • Wertpapiere sowie
  • Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

Im Gegensatz zum (abnutzbaren) Anlagevermögen unterliegt das Umlaufvermögen keiner planmäßigen Abschreibung, muss aber bei einer Wertminderung zum Bilanzstichtag außerplanmäßig abgeschrieben werden.

Alternative Begriffe: current assets (englisch).

Bewertung Umlaufvermögen

Erstbewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Für die Bewertung des Umlaufvermögens gilt zum einen das Anschaffungskostenprinzip. D.h., bei Einbuchung ist das Umlaufvermögen zu Anschaffungskosten oder zu Herstellungskosten (sofern selbst produzierte Vorräte bestehen) anzusetzen.

Abschreibung Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen wird nicht planmäßig abgeschrieben. Allerdings ist zum Bilanzstichtag das in § 253 Abs. 4 HGB kodifizierte strenge Niederstwertprinzip anzuwenden, das ggf. zu außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Umlaufvermögen führt (z.B. wenn die Bezahlung von Forderungen nicht mehr erwartet werden kann oder Vorratsbestände überaltert sind).

Kennzahlen Umlaufvermögen

Es gibt zahlreiche Kennzahlen zur Analyse des Umlaufvermögens: