Zusatzkosten

Zusatzkosten Definition

Als Zusatzkosten bezeichnet man Kosten, denen kein Aufwand (das heißt keine gewinnmindernde Buchung in der Gewinn- und Verlustrechnung) gegenübersteht.

Zusatzkosten stellen einen Teil der kalkulatorischen Kosten dar.

Beispiele für Zusatzkosten

Ein für Kostenrechnungszwecke oftmals angesetzter kalkulatorischer Unternehmerlohn darf in der handelsrechtlichen und steuerlichen Rechnungslegung nicht als Aufwand verbucht werden, da es sich lediglich um eine kalkulatorische Größe handelt, die keine Verminderung des Nettovermögens (Definition Aufwand) beinhaltet.

Dies gilt analog auch für kalkulatorische Mieten oder kalkulatorische Zinsen (siehe kalkulatorische Kosten).

Zusatzkosten Beispiel

Ein Unternehmen nutzt als Bürogebäude eine im Unternehmenseigentum befindliche Immobilie, die bereits 1960 angeschafft wurde und mittlerweile vollständig abgeschrieben ist.

Das heißt, in der handelsrechtlichen und steuerlichen Gewinnermittlung werden für die Nutzung der Immobilie keine Aufwendungen (weder Mietaufwand noch Abschreibungen) verrechnet.

Für Kostenrechnungszwecke setzt das Unternehmen jedoch eine kalkulatorische Miete in Höhe einer Vergleichsmiete von zum Beispiel 100.000 Euro monatlich an.

Warum? Durch die eigene Nutzung verzichtet das Unternehmen darauf, die Immobilie für 100.000 Euro zu vermieten; diese entgangenen Einnahmen stellen auch Kosten dar, die über die verkauften Produkte des Unternehmens erwirtschaftet werden müssen.

Es handelt sich um Zusatzkosten, da diesen kein Aufwand in der Finanzbuchführung gegenübersteht (die Buchführung darf keine kalkulatorischen Beträge abbilden, nur "echte" Mietzahlungen).

Abgrenzung der Zusatzkosten

Einordnung der Zusatzkosten in der Übersicht:

  • Kosten:
    • Grundkosten
    • Kalkulatorische Kosten:
      • Anderskosten
      • Zusatzkosten

Zusatzkosten bilden zusammen mit den Anderskosten (zum Beispiel kalkulatorische Abschreibungen) die kalkulatorischen Kosten ab.

"Zusatz" rührt daher, dass die Kosten gar nicht in der Buchführung auftauchen, während "Anders"(-kosten) wie kalkulatorische Abschreibungen in der Buchführung zwar generell (als Abschreibungen) auftauchen, aber für die Kostenrechnung anders berechnet werden müssen.

Es gibt wenige Zusatz- und Anderskosten; die meisten Kosten sind Grundkosten, die bereits generell und in richtiger Höhe als Aufwand in der Buchführung erfasst werden.