Hauptrefinanzierungsgeschäfte
Hauptrefinanzierungsgeschäfte Definition
Hauptrefinanzierungsgeschäfte sind regelmäßig durchgeführte Offenmarktgeschäfte mit jeweils kurzer (zum Beispiel einwöchiger) Laufzeit.
Es handelt sich also um kurzfristige Refinanzierungsgeschäfte (im Vergleich zu den auch zur Offenmarktpolitik gehörenden längerfristigen Refinanzierungsgeschäften).
Damit wird Banken über die Laufzeit Zentralbankgeld bzw. Liquidität zur Verfügung gestellt, die Banken müssen dafür Sicherheiten (etwa Wertpapiere) hinterlegen und einen Zins an die Zentralbank bezahlen.
Alternative Begriffe: Hauptrefinanzierungsfazilität.
Bedeutung
Über das den Banken zur Verfügung gestellte Kreditvolumen und die Höhe des verlangten Zinssatzes beeinflussen Zentralbanken die Zinssätze in den Märkten, um etwa die Inflation zu bekämpfen:
Müssen Banken beispielsweise 2 % Zinsen für das Zentralbankgeld bezahlen, werden sie Kredite nur zu einem darüber liegenden Zins ausgeben; sind es 4 %, steigt das Kreditzinsniveau im Markt entsprechend an.
Je höher der Zins, desto weniger wird konsumiert und (kreditfinanziert) investiert, und umso mehr gespart. Nachfrage und Inflation sollen dadurch sinken.
Durchführung
Hauptrefinanzierungsgeschäfte werden üblicherweise in einem Auktions- bzw. Zuteilungsverfahren (sogenannte Tenderverfahren) durchgeführt als
- Mengentender: die Zentralbank legt den Zinssatz fest und gegebenenfalls das Kreditvolumen (falls keine Vollzuteilung geplant ist) und die Geschäftsbanken melden ihren Bedarf an Zentralbankgeld unter diesen Konditionen an; anschließend erfolgt die Zuteilung quotal oder auch vollständig;
- Zinstender: das Volumen in € sowie ein Mindestbietungssatz für den Zins (zum Beispiel 1 %) werden vorgegeben, die einzelnen Geschäftsbanken können anmelden, wieviel Geld sie zu welchem Zinssatz wünschen und die Zentralbank entscheidet nach der Gebotsfrist über die Zuteilung und den marginalen Zinssatz, bei dem man gerade noch zum Zuge kommt.
Hauptrefinanzierungssatz
Der Hauptrefinanzierungssatz ist einer der Leitzinsen (die beiden anderen sind der Spitzenrefinanzierungssatz und der Einlagefazilitätssatz, siehe Ständige Fazilitäten).
Mit einer Erhöhung des Hauptrefinanzierungssatzes strafft die Zentralbank die Geldpolitik, mit einer Senkung lockert sie sie.
Beispiel: Hauptrefinanzierungsgeschäft
Die EZB bietet am 1. Juli 01 Kredite an Geschäftsbanken über Mengentender mit Vollzuteilung (also ohne Mengenbegrenzung) an:
Der Leihzeitraum ist vom 3. Juli 01 bis 10. Juli 01 (eine Woche), der Zinssatz ist 2 %.
Die Geschäftsbanken können die von ihnen gewünschten Mengen an Zentralbankgeld nennen, die sie zu dem Zinssatz aufnehmen wollen und erhalten sie anschließend.
Dieser kurzfristige Kredit über eine Woche ist für die Geschäftsbanken in der Regel günstiger als die sehr kurzfristigen Übernachtkredite, für die der Spitzenrefinanzierungssatz bezahlt werden muss.