Offenmarktgeschäfte

Offenmarktgeschäfte Definition

Offenmarktgeschäfte sind ein Instrument der Geldpolitik, mit der die Zentralbank insbesondere die Liquidität, aber auch die Zinssätze am Geldmarkt steuert und zudem den Marktteilnehmern ihren geldpolitischen Kurs (expansiv oder restriktiv) signalisiert.

Die Liquidität kann durch Offenmarktgeschäfte erhöht werden, indem Zentralbankgeld zur Verfügung gestellt wird, sie kann aber auch entzogen werden.

Um beispielsweise die Liquidität zu erhöhen, kann die Zentralbank

  • Kredite an Geschäftsbanken gewähren (gegen Gewährung von Sicherheiten) oder
  • Wertpapiere von den Geschäftsbanken ankaufen (befristet, also mit Rückkaufvereinbarung oder endgültig).

In beiden Fällen wird den Geschäftsbanken Zentralbankgeld als Sichteinlage auf deren Konto bei der Zentralbank gutgeschrieben, die Liquidität bzw. Geldmenge dadurch erhöht.

Übersicht Offenmarktgeschäfte

Man unterscheidet folgende Bestandteile der Offenmarktpolitik:

Beispiele

Beispiel 1: Kreditvergabe

Die Europäische Zentralbank (EZB) bietet im Rahmen ihrer Hauptrefinanzierungsgeschäfte am 1. Juli 01 Kredite an Geschäftsbanken über sogenannte Mengentender mit Vollzuteilung (also ohne Mengenbegrenzung) an:

Der Kreditzeitraum ist vom 3. Juli 01 bis 10. Juli 01 (eine Woche), der Zinssatz ist 2 %.

Die Geschäftsbanken melden in Summe einen Bedarf von 50 Mrd. € an.

Die Zentralbank schreibt den Banken ihren jeweiligen Betrag gut, dadurch erhöht sich die Geldmenge und Liquidität im Markt (für eine Woche).

Die Banken können mit dem Geld arbeiten, vor allem Kredite vergeben.

Beispiel 2: Ankauf von Wertpapieren

Die EZB bietet den Geschäftsbanken an, ihnen Wertpapiere befristet für 3 Monate in einem Volumen von (maximal) 50 Mrd. € abzukaufen.

Das Programm beginnt am 1. Juli 01. Nehmen die Banken das Angebot in dem maximalen Volumen an, schreibt ihnen die EZB 50 Mrd. € gut.

Nach 3 Monaten (am 30. September 01) müssen die Banken ihre Wertpapiere wieder zurückkaufen.