Kalkulationszuschlag
Kalkulationszuschlag Definition
Der Kalkulationszuschlag bzw. Kalkulationsaufschlag bezeichnet bei Handelsunternehmen den Aufschlag, der auf den Einstandspreis vorgenommen wird, um zum Listenverkaufspreis zu gelangen.
Dabei kann der Kalkulationsaufschlag in Euro angegeben werden, üblich ist eher die Angabe als Prozentsatz.
Alternative Begriffe: Kalkulationsaufschlag, Kalkulationszuschlagssatz.
Beispiel Kalkulationszuschlag
Der Kalkulationsaufschlag lässt sich einfach mit folgender Formel berechnen:
Beispiel: Kalkulationszuschlag berechnen
Ein Fahrradhändler kauft Fahrräder einer bestimmten Marke zu einem Bezugspreis von 200 € pro Stück ein.
Er kalkuliert mit einem Kalkulationszuschlagssatz von 40 %.
1. | Einstandspreis | 200 € | |
+ | 2. | Kalkulationszuschlag (40 %) | 80 € |
= | 3. | Listenverkaufspreis | 280 € |
Mit dem Kalkulationsaufschlag von im Beispiel 80 € (pro verkauftem Fahrrad) muss der Fahrradhändler seine weiteren Kosten (Miete, Personalkosten, Werbung etc.) und den Gewinn decken.