Kalkulatorische Wagnisse
Kalkulatorische Wagnisse Definition
Die Berücksichtigung kalkulatorischer Wagnisse soll eventuelle spezifische Risiken in Form kalkulatorischer Einzelwagnisse wie zum Beispiel Schwund (der Vorratsbestände) und Forderungsausfall abbilden und in die Produktkalkulation einfließen lassen.
Der Ansatz kann beispielsweise mit dem durchschnittlichen Wert der letzten 5 Jahre erfolgen.
Würde man sich gegen die Wagnisse versichern (zum Beispiel Kreditversicherung gegen Forderungsausfall), könnten die entsprechenden Kosten (Versicherungsprämien) direkt einbezogen werden.
Das allgemeine Unternehmerwagnis (Entstehung von Verlusten, Insolvenzgefahr) hingegen wird nicht in die kalkulatorischen Wagnisse einbezogen.
Alternative Begriffe: Kalkulatorische Wagniskosten.
Mögliche kalkulatorische Wagnisse
Zu den kalkulatorischen Einzelwagnissen zählen:
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Anlagewagnis
Das Anlagewagnis berücksichtigt kalkulatorische Kosten, die für die durchschnittlichen Ausfallzeiten der Produktionsmaschinen anfallen;
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Beständewagnis
Das Beständewagnis beinhaltet sowohl Verluste, Diebstähle und allgemeinen Schwund als auch Überalterung oder Haltbarkeitsablauf bei den Vorratsbeständen; Beispiel: ein Fischhändler bezieht in seine Preiskalkulation ein, dass 20 % seiner Ware verdirbt und entsorgt werden muss, da er seiner Erfahrung nach nicht alles verkaufen kann, solange der Fisch frisch ist;
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Gewährleistungswagnis
Das Gewährleistungswagnis bezieht sich auf die Gewährleistungskosten, die im Garantiefall zu leisten sind, zum Beispiel: Nachbesserungsarbeiten, Reparaturleistungen, Ersatzlieferungen, Kaufpreiserstattungen; Gewährleistungskosten werden zwar auch in der Buchhaltung mittels Garantierückstellungen berücksichtigt, allerdings beziehen sich die Werte auf bereits getätigte Umsätze während für die Kalkulation zukünftig erwartete Gewährleistungskosten auf aktuelle Umsätze relevant sind;
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Vertriebswagnis
Das Vertriebswagnis umfasst vor allem das Risiko von Forderungsausfällen (ein Teil der Umsätze wird nicht bezahlt) sowie eventuell Währungsverluste, wenn in Fremdwährung fakturiert wird.
Beispiel für kalkulatorische Wagnisse
Beispiel: Forderungsausfallrisiko als kalkulatorisches Wagnis
Die Erfahrungswerte der letzten Jahre zeigen für ein Unternehmen, dass durchschnittlich 2 % der Nettoforderungsbeträge aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten der Kunden nicht bezahlt wurden und letztlich abgeschrieben werden mussten.
Das Unternehmen setzt deshalb für die Produktkalkulation 2 % durchschnittlichen Forderungsausfall als kalkulatorische Wagniskosten an.
Würde sich das Unternehmen etwa durch eine Kreditversicherung gegen Forderungsausfälle versichern, gingen diese Kosten "automatisch" in die Kostenrechnung ein, da eine Rechnung der Versicherung vorliegt. In diesem Fall wären dann keine kalkulatorischen Wagniskosten für das Forderungsausfallrisiko anzusetzen.