Kalkulatorische Wagnisse

Kalkulatorische Wagnisse Definition

Die Berücksichtigung kalkulatorischer Wagnisse soll eventuelle spezifische Risiken in Form kalkulatorischer Einzelwagnisse wie z.B. Schwund (der Vorratsbestände) und Forderungsausfall abbilden und in die Produktkalkulation einfließen lassen.

Der Ansatz kann z.B. mit dem durchschnittlichen Wert der letzten 5 Jahre erfolgen.

Würde man sich gegen die Wagnisse versichern (z.B. Kreditversicherung gegen Forderungsausfall), könnten die entsprechenden Kosten (Versicherungsprämien) direkt einbezogen werden.

Das allgemeine Unternehmerwagnis (Entstehung von Verlusten, Insolvenzgefahr) hingegen wird nicht in die kalkulatorischen Wagnisse einbezogen.

Alternative Begriffe: Kalkulatorische Wagniskosten.

Mögliche kalkulatorische Wagnisse

Zu den kalkulatorischen Einzelwagnissen zählen:

  • Anlagewagnis

    Das Anlagewagnis berücksichtigt kalkulatorische Kosten, die für die durchschnittlichen Ausfallzeiten der Produktionsmaschinen anfallen;

  • Beständewagnis

    Das Beständewagnis beinhaltet sowohl Verluste, Diebstähle und allgemeinen Schwund als auch Überalterung oder Haltbarkeitsablauf bei den Vorratsbeständen; Beispiel: ein Fischhändler bezieht in seine Preiskalkulation ein, dass 20 % seiner Ware verdirbt und entsorgt werden muss, da er seiner Erfahrung nach nicht alles verkaufen kann, solange der Fisch frisch ist;

  • Gewährleistungswagnis

    Das Gewährleistungswagnis bezieht sich auf die Gewährleistungskosten, die im Garantiefall zu leisten sind, z.B.: Nachbesserungsarbeiten, Reparaturleistungen, Ersatzlieferungen, Kaufpreiserstattungen; Gewährleistungskosten werden zwar auch in der Buchhaltung mittels Garantierückstellungen berücksichtigt, allerdings beziehen sich die Werte auf bereits getätigte Umsätze während für die Kalkulation zukünftig erwartete Gewährleistungskosten auf aktuelle Umsätze relevant sind;

  • Vertriebswagnis

    Das Vertriebswagnis umfasst v.a. das Risiko von Forderungsausfällen (ein Teil der Umsätze wird nicht bezahlt) sowie ggf. Währungsverluste, wenn in Fremdwährung fakturiert wird.

Beispiel für kalkulatorische Wagnisse

Beispiel: Forderungsausfallrisiko als kalkulatorisches Wagnis

Die Erfahrungswerte der letzten Jahre zeigen für ein Unternehmen, dass durchschnittlich 2 % der Nettoforderungsbeträge aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten der Kunden nicht bezahlt wurden und letztlich abgeschrieben werden mussten.

Das Unternehmen setzt deshalb für die Produktkalkulation 2 % durchschnittlichen Forderungsausfall als kalkulatorische Wagniskosten an.

Würde sich das Unternehmen z.B. durch eine Kreditversicherung gegen Forderungsausfälle versichern, gingen diese Kosten "automatisch" in die Kostenrechnung ein, da eine Rechnung der Versicherung vorliegt. In diesem Fall wären dann keine kalkulatorischen Wagniskosten für das Forderungsausfallrisiko anzusetzen.