Kalkulatorische Zinsen
Kalkulatorische Zinsen Definition
Kalkulatorische Zinsen als Bestandteil der kalkulatorischen Kosten werden vor allem für das eingesetzte Eigenkapital berechnet.
Die Idee dahinter: die Eigentümer könnten ihr Geld auch anderweitig anlegen als in dem Unternehmen und mit der anderweitigen Anlage eine Rendite bzw. Verzinsung erzielen.
Deshalb sind kalkulatorische Zinsen als Opportunitätskosten (Erträge, die den Kapitalgebern durch die Finanzierung des Unternehmens anderweitig entgehen) in die Kostenrechnung einzubeziehen.
Der Zinssatz kann hierbei analog dem Zinssatz für Fremdkapital oder – besser – in Höhe der (in der Regel) höheren geforderten Eigenkapitalrendite (aufgrund des höheren Risikos von Eigenkapital) angesetzt werden.
Darüber hinaus werden kalkulatorische Zinsen auch angesetzt, wenn die handelsrechtliche Verbuchung der Zinsen nicht die tatsächlichen Zinskosten widerspiegelt.
Alternative Begriffe: Kalkulatorische Verzinsung, kalkulatorische Zinskosten, kalkulatorischer Zins.
Formel
Um die kalkulatorischen Zinsen zu ermitteln, wird üblicherweise ein kalkulatorischer Zinssatz (zum Beispiel der Marktzinssatz) auf das betriebsnotwendige Kapital angewendet:
Kalkulatorische Zinsen = Betriebsnotwendiges Kapital × kalkulatorischer Zinssatz
Beispiel
Beispiel: Kalkulatorische Zinsen berechnen
Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich mit beispielhaften Zahlen wie folgt:
Euro | ||
---|---|---|
Betriebsnotwendiges Anlagevermögen | 100.000 | |
+ | Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen | 150.000 |
= | Betriebsnotwendiges Vermögen | 250.000 |
- | Abzugskapital | 50.000 |
= | Betriebsnotwendiges Kapital | 200.000 |
Betriebsnotwendiges Vermögen
Dabei bedeutet betriebsnotwendig, dass es für die betriebliche Leistungserstellung (Herstellung und Vermarktung der Produkte) benötigt wird.
Nicht benötigt werden zum Beispiel beim Anlagevermögen Immobilien, die zur Spekulation oder Wertanlage angeschafft wurden oder Fabriken, die stillgelegt wurden sowie beim Umlaufvermögen die Wertpapiere des Umlaufvermögens; Produktion und Verkauf der Produkte könnten auch ohne diese Immobilien oder Wertpapiere geschehen; sie sind nicht betriebsnotwendig.
Abzugskapital
Zum Abzugskapital gehören zum Beispiel Anzahlungen von Kunden sowie (zinslose) Lieferantenkredite; da hierfür keine Zinsen zu zahlen sind, fallen sie aus der Berechnungsbasis für die kalkulatorischen Zinsen heraus.
Kalkulatorische Zinsen berechnen
Wir gehen hier davon aus, dass die 200.000 € betriebsnotwendiges Kapital vollständig durch Eigenkapital finanziert werden.
Beträgt der anzuwendende marktübliche Zinssatz bzw. die geforderte Eigenkapitalrendite 5 %, sind die kalkulatorischen Zinsen nach der obigen Formel:
Kalkulatorischen Zinsen = 200.000 € × 5 % = 10.000 €.
Diese 10.000 € gehen als (kalkulatorische) Finanzierungskosten in die Kostenrechnung und Kalkulation ein.
Weiteres Beispiel kalkulatorische Zinsen
Für ein weiteres Beispiel zu kalkulatorischen Zinsen siehe auch Anderskosten.