Kalkulatorische Kosten
Kalkulatorische Kosten Definition
Der Ansatz von – nicht oder nicht in dem Umfang in der Finanzbuchhaltung enthaltenen – sogenannten kalkulatorischen Kosten in der Kostenrechnung ist oftmals erforderlich, um den tatsächlichen Werteverzehr der für die betriebliche Leistungserstellung eingesetzten Produktionsfaktoren (im weitesten Sinne: u.a. Material, Arbeitskraft, Kapital) abzubilden.
Während kalkulatorische Kosten in der Finanzbuchhaltung nicht berücksichtigt werden dürfen (nur "echte Kosten"), sind sie für die Kostenkalkulation notwendig, um richtige Entscheidungen zu treffen bzw. Produkte korrekt zu kalkulieren.
Den kalkulatorischen Kosten liegen keine Rechnungen oder Verträge zugrunde, deshalb müssen sie kalkulatorisch berücksichtigt werden.
Arten von kalkulatorischen Kosten
Zu den kalkulatorischen Kosten zählen insbesondere die folgenden Kostenarten:
- Kalkulatorische Abschreibungen
- Kalkulatorische Miete
- Kalkulatorische Wagnisse
- Kalkulatorische Zinsen
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Zu den kalkulatorischen Kosten zählen Opportunitätskosten, die sich daraus ergeben, dass auf eine anderweitige Verwendung der Einsatzfaktoren verzichtet wurde.
Anderskosten und Zusatzkosten
Je nachdem, ob es sich um Kosten handelt, die in der Finanzbuchführung – wenn auch in anderer Höhe – als Aufwand erfasst werden oder ob es sich um Kosten handelt, die gar nicht als Aufwand erfasst sind (bzw. erfasst werden dürfen), spricht man auch von Anderskosten bzw. Zusatzkosten.