Kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Kosten Definition

Der Ansatz von – nicht oder nicht in dem Umfang in der Finanzbuchhaltung enthaltenen – sogenannten kalkulatorischen Kosten in der Kostenrechnung ist oftmals erforderlich, um den tatsächlichen Werteverzehr der für die betriebliche Leistungserstellung eingesetzten Produktionsfaktoren (im weitesten Sinne: Material, Arbeitskraft, Kapital) abzubilden.

Während kalkulatorische Kosten in der Finanzbuchhaltung nicht berücksichtigt werden dürfen (nur "echte Kosten"), sind sie für die Kostenkalkulation notwendig, um richtige Entscheidungen zu treffen bzw. Produkte korrekt zu kalkulieren.

Den kalkulatorischen Kosten liegen keine Rechnungen oder Verträge zugrunde, deshalb müssen sie kalkulatorisch berücksichtigt werden.

Dazu zählen Opportunitätskosten, die sich daraus ergeben, dass auf eine anderweitige Verwendung der Einsatzfaktoren verzichtet wurde.

Beispiel

Beispiel: Warum sind kalkulatorische Kosten notwendig?

Ein Wirt betreibt eine Wirtschaft in einem uralten Gebäude mit Biergarten. Grundstück und Gebäude gehören ihm, das Gebäude ist schon lange abgeschrieben.

In der Buchführung tauchen weder Kosten für Miete (da Eigentum) noch für Abschreibungen (bereits vollständig abgeschrieben) auf, das ganze scheint "kostenlos" (ist es aber nicht: der Wirt könnte die Wirtschaft ja an andere vermieten / verpachten, verzichtet aber auf dieses Geld, um die Wirtschaft selbst zu betreiben).

Für die Kostenrechnung, etwa die Frage, ob die Erlöse die Kosten decken / übersteigen oder für die Kalkulation der Speisen und Getränke, werden Kosten deshalb entsprechend "kalkulatorisch" einbezogen (hier: kalkulatorische Miete oder kalkulatorische Abschreibungen).

Mit ein paar Zahlen:

Die Wirtschaft hat in einem Monat Netto-Einnahmen bzw. Umsätze in Höhe von 20.000 Euro und Ausgaben für Material, Personal und Energiekosten in Höhe von 16.000 Euro.

Somit bleibt ein Gewinn von 4.000 Euro übrig. Die Wirtschaft scheint lohnend zu sein.

Allerdings könnte der Wirt die Immobilien für 6.000 Euro monatlich an andere vermieten. Diese Opportunitätskosten tauchen nirgendwo auf.

Werden sie als kalkulatorische Mietkosten in der Rechnung berücksichtigt, sieht das Bild ganz anders aus: der Wirt macht 4.000 Euro - 6.000 Euro = -2.000 Euro Verlust.

Die Wirtschaft lohnt nicht – der Wirt könnte sie schließen und die Immobilien vermieten, damit würde er besser fahren (oder er arbeitet daran, die Wirtschaft profitabel zu machen).

Durch den Einbezug kalkulatorischer Kosten wird die wahre wirtschaftliche Lage erst ersichtlich.

Kalkulatorische Kostenarten

Zu den kalkulatorischen Kosten zählen insbesondere die folgenden Kostenarten:

Anderskosten und Zusatzkosten

Je nachdem, ob es sich um Kosten handelt, die in der Finanzbuchführung – wenn auch in anderer Höhe – als Aufwand erfasst werden oder ob es sich um Kosten handelt, die gar nicht als Aufwand erfasst sind (bzw. erfasst werden dürfen), spricht man auch von Anderskosten bzw. Zusatzkosten.