Kostenträgerstückrechnung

Definition Kostenträgerstückrechnung

Mittels der auch als Kalkulation bezeichneten Kostenträgerstückrechnung werden die Herstellkosten (was kostet die Herstellung eines Produkts, bis es fertig ist) sowie die Selbstkosten (was kostet das Produkt insgesamt, d. h. Herstellkosten zuzüglich v. a. auch Vertriebskosten) eines Produktes – i. d. R. je Mengeneinheit (Stückkosten) – ermittelt.

Bei einem Schokoladenhersteller wäre das Ergebnis der Kostenträgerstückrechnung z. B.: eine Tafel Vollmilchschokolade hat Herstellkosten von 0,30 € und Selbstkosten von 0,50 €.

Mit den Kosten der Herstellung können Vorratsbestände in der Bilanz bewertet werden (z. B. 100.000 Tafeln zu 0,30 € = 30.000 € Vorratsbestand), mit den Selbstkosten können Entscheidungen getroffen werden ("Wir müssen die Schokolade langfristig für mehr als 0,50 € an den Handel verkaufen, sonst machen wir Verlust."; Festlegung der Preisuntergrenze).

Je nach Produktsortiment – z. B. nur ein Produkt (ein Schraubentyp) oder einige wenige ähnliche Produkte (z. B. Pizzasorten) oder viele verschiedene Produkte (umfangreiches Süßwarensortiment) – arbeitet die Kostenträgerstückrechnung mit verschiedenen Verfahren, um Kosten auf Kostenträger zuzurechnen: Divisionskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation oder Zuschlagskalkulation (mittels eines Kalkulationsschemas) sind die gebräuchlichsten (und würden in der Reihenfolge passen).

Mit der Kostenträgerstückrechnung lässt sich die Angebotskalkulation als Vorkalkulation (Ermittlung der Herstell- und Selbstkosten im Vorhinein, z. B. bei der Planung für das nächste Geschäftsjahr) oder Nachkalkulation (Kalkulation der Herstell- und Selbstkosten im Nachhinein, z. B. für das vergangene Geschäftsjahr, einen Abrechnungsmonat oder auch für einen einzelnen Produktions- bzw. Kundenauftrag) durchführen.

Die Kostenträgerstückrechnung ist ein Teil der Kostenträgerrechnung, der andere Teil ist die Kostenträgerzeitrechnung.

Alternative Begriffe: Kalkulationsmethoden, Kalkulationsverfahren.