Leistungsfähigkeitsprinzip
Leistungsfähigkeitsprinzip Definition
Das Leistungsfähigkeitsprinzip als eines der Steuerprinzipien besagt, dass entsprechend der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden soll.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit messen
Dabei wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Beispiel über das (zu versteuernde) Einkommen "gemessen" und höhere Einkommen werden entsprechend höher besteuert. Das erfolgt oft progressiv: wenn jemand 20.000 € verdient und darauf angenommen 20 % Steuern (= 4.000 €) bezahlt, zahlt jemand, der 100.000 € verdient, nicht nur 20 % von dieser höheren Summe (= 20.000 €), sondern einen höheren Satz (beispielsweise 30 % von 100.000 € = 30.000 €).
Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden auch Faktoren, die diese mindern, berücksichtigt, etwa bei der Einkommensteuer die außergewöhnlichen Belastungen (man verdient vielleicht viel, ist aber beispielsweise durch hohe Krankheits- oder Pflegekosten belastet).
Steuergerechtigkeit: horizontal und vertikal
Das obige Prinzip, dass Menschen mit höherer Leistungsfähigkeit höher besteuert werden als Menschen mit geringerer Leistungsfähigkeit, heißt etwas sperrig auch Prinzip der vertikalen (Steuer-)Gerechtigkeit.
Zum Leistungsfähigkeitsprinzip und zur Steuergerechtigkeit gehört aber auch das Prinzip der horizontalen Gerechtigkeit: Menschen mit gleicher Leistungsfähigkeit sollen auch gleich besteuert werden.
Gegenstück Äquivalenzprinzip
Das Gegenstück zum Leistungsfähigkeitsprinzip ist das Äquivalenzprinzip.