Äquivalenzprinzip

Äquivalenzprinzip Definition

Das Äquivalenzprinzip als eines der möglichen Steuerprinzipien besagt, dass die Steuern so bemessen sein sollen, dass sich Leistung (der Steuerzahler) und Gegenleistung (des Staates) ausgeglichen gegenüber stehen (Äquivalenz heißt allgemein Gleichwertigkeit).

Wäre das Äquivalenzprinzip allgemeine Besteuerungsgrundlage, müssten beispielsweise Eltern, die mehrere schulpflichtige Kinder haben, höhere Steuern zahlen, da sie mehr Leistungen (Bildung) des Staates in Anspruch nehmen – so ist es aber nicht.

In vielen Fällen wäre die von den Bürgern empfangene Leistung auch gar nicht messbar bzw. nachweisbar; schulpflichtige Kinder sind noch einfach zu erfassen, aber was wäre mit der Nutzung von Parks, Fahrradwegen und vielen anderen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur?

Steuern: keine Gegenleistung

Dass allgemein für Steuern keine direkten Gegenleistungen erwartet werden können, macht bereits die Definition von Steuern in § 3 Abs. 1 AO (Abgabenordnung) klar: danach sind Steuern von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen erhobene Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen.

Bedeutung des Äquivalenzprinzips

In der Steuerpraxis spielt das Äquivalenzprinzip keine große Rolle (dafür das Leistungsfähigkeitsprinzip), aber bei Gebühren und Beiträgen: so ist zum Beispiel die Höhe der Gebühren für Abfallentsorgung von der Müllmenge (bzw. dem Fassungsvermögen der Mülltonne) des Haushalts abhängig, also von der "Gegenleistung" der Kommune.

Trotzdem werden Steuern teils auch als Gegenleistung für kommunale Leistungen betrachtet, die zwar nicht Einzelnen oder Haushalten individuell, aber der gesamten Gemeinde zugute kommen: Schulen, Feuerwehr, Straßen usw.

So wird beispielsweise eine Grundsteuer, die für Immobilien zu leisten ist, und die auf Flächen statt auf Werten der Immobilien beruht, teils mit dem Äquivalenzprinzip begründet (dies ist aber umstritten); die Logik dahinter in Kurzform: mehr Immobilien – mehr Bürger in der Gemeinde – mehr Kosten – mehr Grundsteuer soll die höheren Kosten der Gemeinde decken.