Natürliche Person
Natürliche Person Definition
Der rechtliche Begriff Natürliche Person wird für Menschen verwendet, um diese von anderen Rechtssubjekten – den juristischen Personen wie z.B. GmbH oder AG – abzugrenzen.
Manche Gesetze und Pflichten gelten nur für natürliche Personen (z.B. die Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG), andere gelten nur für juristische Personen (z.B. die Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 KStG).
Natürliche und juristische Personen zusammen bilden "Personen", das sind Rechtssubjekte, die Rechte und Pflichten haben können.
Im Alltag ist die Bedeutung des Begriffs "Personen" natürlich anders: Mit "Maximal 10 Personen im Aufzug." sind unmissverständlich nur natürliche Personen gemeint.
Die Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod; auch ein Kind kann als natürliche Person z.B. schon Einkommensteuern zahlen müssen, wenn es zum 1. Geburtstag ein Mietshaus geschenkt bekommt und daraus Mieteinnahmen erzielt.