Nutzungsdauer

Definition

Die Nutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre oder Monate, über die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (zum Beispiel Maschinen, PKW, Laptops) genutzt werden können.

Die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB verteilt die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Jahre der Nutzung.

Entscheidend ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer, nicht die technische Nutzungsdauer.

Viele Unternehmen orientieren sich auch für die Handelsbilanz an der amtlichen AfA-Tabelle der Finanzbehörden, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern für nahezu alle Anlagegüter für steuerliche Zwecke vorgeben. Dabei handelt es sich um typisierte Nutzungsdauern für beispielsweise PKW — unabhängig davon, ob es sich um eine Luxuslimousine, einen Kleinwagen oder einen Kombi handelt.

Grundstücke oder auch Finanzanlagen wie zum Beispiel Aktien haben keine Nutzungsdauer — die Nutzung ist zeitlich nicht begrenzt.

Alternative Begriffe: Abschreibungsdauer, Abschreibungszeitraum.

Arten

Bei der Nutzungsdauer kann man folgende Arten unterscheiden:

Technische Nutzungsdauer

Die technische Nutzungsdauer beschreibt die mögliche Lebenszeit eines Investitionsguts aus technischer Sicht (Nach wie vielen Jahren ist zum Beispiel der PKW "kaputt"?).

Sie wird bestimmt durch Qualität, Nutzungsintensität (zum Beispiel Mehrschichtbetrieb) und Reparatur- und Wartungsmaßnahmen.

Die technische Nutzungsdauer stellt die Höchstgrenze bei der Bestimmung der Nutzungsdauer für die Abschreibung dar.

Wirtschaftliche Nutzungsdauer

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer hingegen fragt: Wie lange ist der Vermögensgegenstand wirtschaftlich sinnvoll nutzbar?

Zum Beispiel kann eine Textverarbeitungssoftware technisch möglicherweise Jahrzehnte genutzt werden; aus wirtschaftlichen Gründen (veraltet, langsam, nicht mehr kompatibel) wird aber oftmals bereits nach zum Beispiel 3 Jahren ein Austausch bzw. ein Update vorgenommen.

Unternehmen warten nicht mit dem Ersatz, bis das Anlagevermögen wirklich nicht mehr nutzbar ist, sondern kaufen bessere Maschinen, LKW und so weiter, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist (zum Beispiel schnellere Produktion, weniger Strom- oder Treibstoffverbrauch).

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist oftmals viel kürzer als die technische Nutzungsdauer.

Für die Abschreibungsbemessung ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer ausschlaggebend.

Rechtliche Nutzungsdauer

Die rechtliche Nutzungsdauer betrifft beispielsweise Patente oder Lizenzen, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen eine bestimmte Laufzeit aufweisen.

Restnutzungsdauer

Vom jeweiligen Bilanzstichtag aus betrachtet spricht man auch von der Restnutzungsdauer, das heißt, dem Teil der gesamten Nutzungsdauer, der noch folgt.

Beispiel

Die A-GmbH kauft am 1. Januar 01 einen LKW für 90.000 Euro netto (ohne Umsatzsteuer).

Die technische Nutzungsdauer – bis der LKW „kaputt" ist – wird auf 20 Jahre geschätzt.

Die GmbH schätzt die wirtschaftliche Nutzungsdauer auf 8 bis 10 Jahre. Danach läuft der LKW zwar wahrscheinlich noch, aber die Instandhaltungs-, Reparatur- und Wartungskosten werden immer höher, die Nutzung wird immer unzuverlässiger (Pannen, Ausfälle), es lohnt sich nicht mehr.

Da die GmbH keine Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz möchte, entscheidet sie sich, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aus der amtlichen AfA-Tabelle zu nehmen (Quelle zum Beispiel: Bundesfinanzministerium): Für Lastkraftwagen beträgt diese laut Fundstelle 4.2.3 der AfA-Tabelle 9 Jahre.

Die GmbH schreibt den LKW deshalb linear über 9 Jahre ab, pro Jahr sind dies Abschreibungen in Höhe von 90.000 Euro / 9 Jahre =10.000 Euro.