Lineare Abschreibung
Lineare Abschreibung Definition
Die lineare Abschreibung als eine planmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB führt zu gleich hohen Abschreibungsbeträgen über die Nutzungsdauer.
Die Formel für die lineare Abschreibung lautet:
Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer.
Die lineare Abschreibung ist die am häufigsten angewandte Abschreibungsmethode. Sie geht davon aus, dass die Abnutzung bzw. der Wertverlust konstant über die Jahre ist. Im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung ist eine zeitanteilige Abschreibung auf Monatsbasis vorzunehmen.
Der Abschreibungsaufwand wird gleichmäßig über die Jahre verteilt — allerdings nehmen die Gesamtkosten des Anlageguts in der Regel über die Laufzeit aufgrund steigender Wartungs- und Reparaturkosten zu.
Die lineare Abschreibung ist auch die steuerlich übliche Abschreibung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG), wobei alternativ bei Erfüllung der Voraussetzungen auch die Leistungsabschreibung steuerlich möglich ist.
Alternative Begriffe: Lineare AfA.
Beispiel
Beispiel für lineare Abschreibung
Die Müller GmbH schafft zum 1. Januar 2010 eine Produktionsmaschine im Wert von netto (d.h. ohne Umsatzsteuer) 100.000 € an.
Diese 100.000 € stellen die Anschaffungskosten des Anlagevermögens und somit die Abschreibungsbasis dar.
Die Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre.
Lineare Abschreibung berechnen
Die lineare Abschreibung pro Jahr lässt sich mit folgender Formel berechnen:
Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = 100.000 € / 5 Jahre = 20.000 € pro Jahr.
Der Abschreibungssatz bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren beträgt 20 %. Der gewinnmindernde Aufwand ist für die Jahre 2010 bis 2014 konstant. Die Abschreibung erfolgt in dem GuV-Posten Nr. 7 a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.
Abschreibungsplan
Der Abschreibungsverlauf stellt sich wie folgt dar:
2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
---|---|---|---|---|---|
Buchwert zum 1. Januar des Geschäftsjahres | 100.000 | 80.000 | 60.000 | 40.000 | 20.000 |
Abschreibung im Geschäftsjahr | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 |
Buchwert zum 31. Dezember der Geschäftsjahres | 80.000 | 60.000 | 40.000 | 20.000 | 0 |
Am Ende des 5. Jahres der Nutzung – zum 31. Dezember 2014 – ist die Maschine vollständig auf 0 abgeschrieben.
Erinnerungswert 1 Euro
Oftmals wird nicht auf 0 € abgeschrieben, sondern auf einen sogenannten Erinnerungswert bzw. Merkposten von 1 €.
Damit wird deutlich gemacht, dass der Vermögensgegenstand sich noch im Anlagevermögen befindet, aber bereits vollständig abgeschrieben ist. Eine Ausbuchung erfolgt dann bei Abgang des Anlageguts durch Veräußerung oder Verschrottung (wenn der Vermögenswert also wirklich nicht mehr da ist).
Kumulierte Abschreibung
Die jeweils bisher angefallenen Abschreibungen bezeichnet man als kumulierte Abschreibung; diese wird im Anlagenspiegel ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 beträgt die kumulierte Abschreibung z.B. 60.000 € (3 Jahre jeweils 20.000 €).
Zeitanteilige Abschreibung (pro rata temporis)
Anlagegüter werden das ganze Jahr über erworben. Die Abschreibung ist dann im Erwerbsjahr zeitanteilig (pro rata temporis) zu berechnen.
Dies gilt analog für den Fall, dass ein Anlagegut während eines Geschäftsjahrs veräußert wird.
Beispiel: zeitanteilige Abschreibung
Angenommen, die Produktionsmaschine aus dem obigen Beispiel würde nicht im Januar, sondern im April 2010 gekauft.
In dem Fall beträgt die zeitanteilige Abschreibung im Geschäftsjahr 2010 für die 9 Monate April bis Dezember: 9/12 × 20.000 € = 15.000 €.
Eine monatsgenaue Berechnung reicht aus, eine tagesgenaue Berechnung ist nicht erforderlich.
Lineare Abschreibung mit Restbuchwert
Manchmal wird nicht auf 0 (also komplett), sondern auf einen angenommenen Restbuchwert abgeschrieben.
Beispiel: Lineare Abschreibung mit Restwert
Angenommen, für die Produktionsmaschine wird nach 5 Jahren noch ein Restwert in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, d.h. 10.000 €, veranschlagt.
Dann beträgt die jährliche Abschreibung: (100.000 € - 10.000 €) / 5 = 18.000 €. Es werden somit über die 5 Jahre lediglich 90.000 € (18.000 € × 5) abgeschrieben.
Der Restwert entspricht einem angenommenen Verkaufserlös oder ggf. auch Schrottwert nach 5 Jahren.