Lineare Abschreibung
Definition
Die lineare Abschreibung als eine planmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB führt zu gleich hohen Abschreibungsbeträgen über die Nutzungsdauer.
Die lineare Abschreibung ist die am häufigsten angewandte Abschreibungsmethode (Standard). Sie geht davon aus, dass die Abnutzung bzw. der Wertverlust konstant über die Jahre ist.
Der Abschreibungsaufwand wird gleichmäßig über die Jahre verteilt — allerdings nehmen die Gesamtkosten des Anlageguts in der Regel über die Laufzeit aufgrund steigender Wartungs- und Reparaturkosten zu.
Im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung oder bei einem Verkauf ist eine zeitanteilige Abschreibung auf Monatsbasis vorzunehmen.
Die lineare Abschreibung ist auch die steuerlich übliche Abschreibung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG), wobei alternativ bei Erfüllung der Voraussetzungen auch die Leistungsabschreibung oder die degressive Abschreibung steuerlich möglich ist.
Alternative Begriffe: Lineare AfA.
Formel
Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer
Beispiel
Die Müller GmbH schafft zum 1. Januar 01 eine Produktionsmaschine im Wert von netto (ohne Umsatzsteuer) 100.000 € an.
Diese 100.000 € stellen die Anschaffungskosten des Anlagevermögens und somit die Abschreibungsbasis dar.
Die Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre.
Abschreibung berechnen
Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = 100.000 € / 5 Jahre = 20.000 € pro Jahr.
Der Abschreibungssatz bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren beträgt 20 %.
Der gewinnmindernde Aufwand ist für die Jahre 01 bis 05 konstant. Die Abschreibung erfolgt in dem GuV-Posten Nr. 7 a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.
Abschreibungsplan
Der Abschreibungsverlauf stellt sich wie folgt dar:
01 | 02 | 03 | 04 | 05 | |
---|---|---|---|---|---|
Buchwert zum 1. Januar des Geschäftsjahres | 100.000 | 80.000 | 60.000 | 40.000 | 20.000 |
Abschreibung im Geschäftsjahr | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 | 20.000 |
Buchwert zum 31. Dezember der Geschäftsjahres | 80.000 | 60.000 | 40.000 | 20.000 | 0 |
Am Ende des 5. Jahres der Nutzung – zum 31. Dezember 05 – ist die Maschine vollständig auf 0 abgeschrieben.
Erinnerungswert 1 Euro
Oftmals wird nicht auf 0 € abgeschrieben, sondern auf einen sogenannten Erinnerungswert bzw. Merkposten von 1 €.
Damit wird deutlich gemacht, dass der Vermögensgegenstand sich noch im Anlagevermögen befindet, aber bereits vollständig abgeschrieben ist.
Eine Ausbuchung erfolgt dann bei Abgang des Anlageguts durch Veräußerung oder Verschrottung (wenn der Vermögenswert also wirklich nicht mehr da ist).
Kumulierte Abschreibung
Die jeweils bisher angefallenen Abschreibungen bezeichnet man als kumulierte Abschreibung; diese wird im Anlagenspiegel ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 02 beträgt die kumulierte Abschreibung zum Beispiel 60.000 € (3 Jahre jeweils 20.000 €).
Zeitanteilige Abschreibung
Anlagegüter werden das ganze Jahr über erworben. Die Abschreibung ist dann im Erwerbsjahr zeitanteilig (pro rata temporis) zu berechnen.
Dies gilt analog für den Fall, dass ein Anlagegut während eines Geschäftsjahrs veräußert wird.
Angenommen, die Produktionsmaschine aus dem obigen Beispiel würde nicht im Januar, sondern im April 01 gekauft.
In dem Fall beträgt die zeitanteilige Abschreibung im Geschäftsjahr 01 für die 9 Monate April bis Dezember: 9/12 × 20.000 € = 15.000 €.
Eine monatsgenaue Berechnung reicht aus, eine tagesgenaue Berechnung ist nicht erforderlich.
Restbuchwert
Manchmal wird nicht auf 0 (also komplett), sondern auf einen angenommenen Restbuchwert abgeschrieben.
Angenommen, für die Produktionsmaschine wird nach 5 Jahren noch ein Restwert in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, das heißt 10.000 €, veranschlagt.
Die obige Formel wird dazu leicht abgewandelt:
Abschreibungsbetrag = (Anschaffungskosten - Restbuchwert) / Nutzungsdauer
Dann beträgt die jährliche Abschreibung:
Abschreibungsbetrag = (100.000 € - 10.000 €) / 5 = 18.000 €.
Es werden somit über die 5 Jahre lediglich 90.000 € (18.000 € × 5) abgeschrieben.
Der Restwert in Höhe von 10.000 € entspricht einem angenommenen Verkaufserlös oder eventuell auch Schrottwert nach 5 Jahren.