Abschreibung
Abschreibung Definition
Abschreibungen
- bilden den "Werteverzehr" bzw. die Abnutzung eines Vermögensgegenstandes im Rechnungswesen ab und
- verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Anlagevermögen auf die Jahre der Nutzung.
Abschreibungen mindern als Aufwand den Gewinn des Unternehmens; sie werden im Handelsrecht in § 253 HGB geregelt.
Im Steuerrecht werden Abschreibungen als Absetzung für Abnutzung (kurz: AfA, vgl. § 7 EStG) bezeichnet.
Alternative Begriffe: Abschreibung für Abnutzung, Absetzung für Abnutzung, bilanzielle Abschreibung, bilanzmäßige Abschreibung, Depreciation (englisch), handelsrechtliche Abschreibung.
Beispiel
Beispiel: Abschreibung berechnen und im Jahresabschluss abbilden
Ein Unternehmen erwirbt am 1. Januar 01 einen Kopierer für netto 10.000 € (Anschaffungskosten) mit einer geschätzten Nutzungsdauer von 5 Jahren.
Der Abschreibungsplan verteilt den "Werteverzehr" (Verschleiß, Abnutzung) zum Beispiel linear auf die Geschäftsjahre der Nutzung ("pro rata temporis": zeitanteilig), das heißt 01 bis 05 mit jährlichen gewinnmindernden Abschreibungen von 2.000 €.
Das bedeutet: Am Bilanzstichtag 31. Dezember 01 (nachdem der Kopierer 1 Jahr genutzt wurde) steht der Kopierer noch mit 10.000 € - 2.000 € = 8.000 € in der Bilanz.
In der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 01 sind 2.000 € Abschreibungsaufwand angefallen; diese haben den Gewinn gemindert.
In den 4 Folgejahren geht es so weiter: Am Bilanzstichtag 31. Dezember 02 (nachdem der Kopierer 2 Jahre genutzt wurde) steht der Kopierer noch mit 10.000 € - 4.000 € = 6.000 € in der Bilanz. Und so weiter.
Übersicht Abschreibungsmethoden
Man unterscheidet insbesondere folgende planmäßige Abschreibungsmethoden bzw. Abschreibungsverfahren:
- Lineare Abschreibung (Standardabschreibung, in gleichbleibenden Raten),
- Degressive Abschreibung (in fallenden Raten),
- Leistungsabschreibung (je nach Beanspruchung, zum Beispiel gefahrene km bei einem LKW),
- Progressive Abschreibung (selten, in steigenden Raten).
Daneben gibt es noch die außerplanmäßige Abschreibung, die aus dem Niederstwertprinzip resultiert.
Bilanzielle Abschreibung vs. kalkulatorische Abschreibung
Neben der hier behandelten bilanziellen Abschreibung gibt es noch die kalkulatorische Abschreibung, die lediglich in der Kostenrechnung zulässig ist.
Abschreibungen im Jahresabschluss
Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen.
Abschreibungen im Gesamtkostenverfahren
Im Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB werden die Abschreibungen unter folgenden GuV-Posten ausgewiesen:
- Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (§ 275 Abs. 2 Nr. 7 a) HGB)
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (§ 275 Abs. 2 Nr. 12 HGB).
Abschreibungen im Umsatzkostenverfahren
Im Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB können die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen nicht direkt aus der GuV abgelesen werden, da sie anteilig in den Herstellungskosten, den Vertriebskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten sind.
Bei Kapitalgesellschaften können die Abschreibungen aber dem Anlagengitter nach § 268 Abs. 2 HGB entnommen werden.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens hingegen sind auch im Umsatzkostenverfahren in einem eigenen GuV-Posten (§ 275 Abs. 3 Nr. 11 HGB) abgebildet.
Außerplanmäßige Abschreibung
Planmäßige vs. außerplanmäßige Abschreibung
Außerplanmäßige Abschreibungen resultieren aus dem Niederstwertprinzip — sie können das Umlaufvermögen und das Anlagevermögen (egal, ob abnutzbar oder wie zum Beispiel bei Grundstücken nicht abnutzbar) betreffen.
Planmäßige Abschreibungen hingegen betreffen lediglich das abnutzbare Anlagevermögen.
Abschreibungen buchen
Direkte Abschreibung
Abschreibungen werden in der Regel direkt, das heißt, gegen das Anlagekonto, gebucht.
Beispiel: Abschreibungen buchen
Ein PKW mit Anschaffungskosten von 100.000 € wird linear über 5 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben.
Der jährliche Buchungssatz lautet:
Abschreibungen auf Sachanlagen (GuV-Konto) 20.000 € an PkW (Bilanzkonto) 20.000 €.
Indirekte Abschreibung
Bei der indirekten Abschreibung würde man das Anlagekonto belassen und die Abschreibung auf ein passives Wertberichtigungskonto buchen.
In der Bilanz ist ein derartiger Ausweis allerdings unzulässig — das (durch Abschreibungen geminderte) Anlagevermögen darf nur auf der Aktivseite der Bilanz mit dem Nettobuchwert auftauchen. Die kumulierten Abschreibungen können aber dem Anlagenspiegel entnommen werden.
Kennzahlen zur Abschreibungsanalyse
Die Abschreibung eine Unternehmens lässt sich mit verschiedenen Kennzahlen analysieren bzw. mit anderen Unternehmen vergleichen: