Passive Rechnungsabgrenzung

Passive Rechnungsabgrenzung Definition

Die passive Rechnungsabgrenzung ist in § 250 HGB geregelt. Nach § 250 Abs. 2 HGB sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Alternative Begriffe: Passive Abgrenzung, passive Abgrenzungsposten, passive RAP, PRA.

Beispiel

Passive Rechnungsabgrenzung Beispiel

Ein IT-Unternehmen erhält am 1. Oktober 01 von einem Kunden als Vorauszahlung für einen Wartungsvertrag einen Betrag in Höhe von netto (ohne Umsatzsteuer) 12.000 € überweisen.

Der Wartungsvertrag deckt den Zeitraum 1. Oktober 01 bis 30. September 02 ab; die monatlichen Wartungsgebühren betragen 1.000 €.

Davon betreffen – aus Sicht des Bilanzstichtags 31. Dezember 01 – 9.000 € das nächste Geschäftsjahr (Monate Januar bis September 02) sowie 3.000 € das aktuelle Geschäftsjahr 01 (Monate Oktober bis Dezember 01).

Die 9.000 € werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten (Bilanzposten § 266 Abs. 3 D. HGB; kurz: PRAP) passiviert, während die 3.000 € als Umsatzerlös in 01 verbucht werden.

PRAP buchen

Buchungssatz bei Geldeingang in 01:

Bank 12.000 € an Umsatzerlöse 3.000 €, an passive Rechnungsabgrenzung 9.000 €.

PRAP auflösen

In 02 kann der PRAP dann aufgelöst werden: PRAP 9.000 € an Umsatzerlöse 9.000 € (oft wird monatlich aufgelöst, das heißt im Januar 02 1.000 €, im Februar 02 1.000 € und so weiter).

Bedeutung / Interpretation

Würde man die im Jahr 01 erhaltenen 12.000 € sofort als Umsatz verbuchen, widerspräche das der periodengerechten Erfolgsermittlung, denn; der Umsatz bzw. Ertrag muss erst durch die dazugehörigen Wartungsleistungen verdient werden.

Deshalb wird durch die passive Abgrenzung der das Jahr 02 betreffende Anteil von 9.000 € bilanziell „geparkt“ und aus den Umsätzen des Jahres 01 herausgehalten, bis er in 02 verdient wird und als Umsatz in 02 ausgewiesen werden kann.

Gegenstück

Das Pendant auf der Aktivseite ist der ARAP; beide zusammen werden auch als transitorische Posten bezeichnet.

Voraussetzung / Kriterium

Voraussetzung für die Bildung eines PRAP sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag "für eine bestimmte Zeit ...", das heißt, die Vorauszahlung muss sich auf einen datumsmäßig festgelegten Zeitraum beziehen.

Beispiele für passive RAP

Anwendungsfälle für passive Rechnungsabgrenzungsposten neben den oben genannten Wartungsverträgen sind zum Beispiel

  • Versicherungsbeiträge, die Versicherungen von ihren Kunden erhalten oder
  • Abo-Gebühren oder Mitgliedsbeiträge, die beispielsweise Verlage für Zeitschriften von ihren Abonnenten oder Internetportale von ihren Mitgliedern erhalten

, die jährlich (oder auch viertel- bzw. halbjährlich) im Voraus bezahlt werden.

Hier schulden die Unternehmen für das erhaltene Geld noch eine Leistung, die erst nach dem Abschlussstichtag erbracht wird.

Die meisten Unternehmen haben nur geringe Beträge im PRAP ausgewiesen, da derartige Vorauszahlungen für einen bestimmten Zeitraum nur in einigen Branchen üblich sind.