Definition
Bei Kapitalgesellschaften verlangt das HGB folgende Angaben zu den Verbindlichkeiten (bzw. zu jeder einzelnen Kategorie von Verbindlichkeiten):
- der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sowie der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB);
- der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1 a) in Verbindung mit Nr. 2 HGB) sowie
- der Betrag der Verbindlichkeiten, der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert ist, unter Art und Form der Sicherheiten (§ 285 Nr. 1 b) in Verbindung mit Nr. 2 HGB).
Der Übersichtlichkeit halber werden diese Angaben üblicherweise in einer Tabelle – dem Verbindlichkeitenspiegel – im Anhang des Jahresabschlusses zusammengefasst.
Alternative Begriffe: Verbindlichkeitsspiegel.
Beispiel
Beispiel Verbindlichkeitenspiegel
Der Aufbau eines Verbindlichkeitenspiegels stellt sich (hier für 2 Verbindlichkeitsposten) wie folgt dar:
| Restlaufzeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 | |||||
| bis zu einem Jahr | größer ein Jahr bis zu 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | Summe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.000.000 | 3.000.000 | 1.000.000 | 5.000.000 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 500.000 | 0 | 0 | 500.000 | |
| Gesamt | 1.500.000 | 3.000.000 | 1.000.000 | 5.500.000 | |
Restlaufzeiten
Es sind die Restlaufzeiten aus Sicht des Bilanzstichtages anzugeben.
Wenn ein Kredit ursprünglich über 10 Jahre Laufzeit ging und 3 volle Jahre bereits vorbei sind, ist die Restlaufzeit noch 7 Jahre (und fällt damit in die Kategorie "mehr als 5 Jahre").
Angabe der Sicherheiten
Wären zum Beispiel die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in voller Höhe durch Hypotheken gesichert, könnte dies mittels einer Fußnote angegeben werden.
Alternativ könnte man auch eine Spalte "Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert" anfügen und dort den jeweils gesicherten Betrag vermerken.
Bedeutung der Restlaufzeiten
Die Restlaufzeiten sind für eine Analyse der Liquidität wichtig: es macht einen großen Unterschied bzgl. der finanziellen Belastung des Unternehmens, ob Beträge im kommenden Jahr oder erst nach 5 oder mehr Jahren fällig sind und abfließen.
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften: keine Aufgliederung auf die einzelnen Verbindlichkeitsposten
Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB müssen die Aufgliederung bzgl. der Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren und der Sicherheiten auf die einzelnen Verbindlichkeitsposten nach § 285 Nr. 2 HGB nicht vornehmen (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
Für kleine Kapitalgesellschaften kann der Verbindlichkeitenspiegel dann so aussehen:
| Restlaufzeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 | |||||
| bis zu einem Jahr | größer ein Jahr bis zu 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | Summe | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.000.000 | 3.000.000 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 500.000 | 0 | |||
| Gesamt | 1.500.000 | 3.000.000 | 1.000.000 | 5.500.000 | |
Fazit
- Der Verbindlichkeitenspiegel ist eine Tabelle im Anhang, die für jede Verbindlichkeitskategorie Restlaufzeiten (bis 1 Jahr / 1–5 Jahre / über 5 Jahre) und die durch Pfandrechte gesicherten Beträge ausweist (§§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1 HGB).
- Er dient primär der Liquiditätsanalyse: Kurzfristig fällige Verbindlichkeiten belasten die Liquidität unmittelbar stärker als lang- oder mittelfristige.
- Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Angabe der Restlaufzeiten über einem Jahr befreit (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
Selbsttest: Verbindlichkeitenspiegel
Aufgabe: Verbindlichkeitenspiegel erstellen
Eine GmbH hat zum 31. Dezember 01 folgende Verbindlichkeiten:
- Bankdarlehen: Nennbetrag 600.000 €, aufgenommen am 01.01.98, Gesamtlaufzeit 10 Jahre (endfällig am 31.12.07), nicht gesichert
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 95.000 €, alle fällig bis 25. Januar 02
- Sonstige Verbindlichkeiten: 38.000 €, alle fällig bis 10. Januar 02 (Umsatzsteuer und Gehälter)
Erstellen Sie den Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 01 (in €).
Restlaufzeiten bestimmen:
Bankdarlehen: aufgenommen 01.01.98, endfällig 31.12.07 → Restlaufzeit vom 31.12.01 bis 31.12.07 = 6 Jahre → Kategorie „mehr als 5 Jahre"
VLL (95.000 €): fällig bis 25.01.02 → unter einem Jahr
Sonstige Verb. (38.000 €): fällig bis 10.01.02 → unter einem Jahr
| Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.01 (in €) | bis 1 Jahr | 1–5 Jahre | über 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 0 | 0 | 600.000 | 600.000 |
| Verbindlichkeiten aus L+L | 95.000 | 0 | 0 | 95.000 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 38.000 | 0 | 0 | 38.000 |
| Gesamt | 133.000 | 0 | 600.000 | 733.000 |