Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeitenspiegel Definition

Bei Kapitalgesellschaften verlangt das HGB folgende Angaben zu den Verbindlichkeiten (bzw. zu jeder einzelnen Kategorie von Verbindlichkeiten):

  • der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sowie der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB);
  • der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1 a) in Verbindung mit Nr. 2 HGB) sowie
  • der Betrag der Verbindlichkeiten, der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert ist, unter Art und Form der Sicherheiten (§ 285 Nr. 1 b) in Verbindung mit Nr. 2 HGB).

Der Übersichtlichkeit halber werden diese Angaben üblicherweise in einer Tabelle – dem Verbindlichkeitenspiegel – im Anhang des Jahresabschlusses zusammengefasst.

Alternative Begriffe: Verbindlichkeitsspiegel.

Beispiel

Beispiel Verbindlichkeitenspiegel

Der Aufbau eines Verbindlichkeitenspiegels stellt sich (hier für 2 Verbindlichkeitsposten) wie folgt dar:

Verbindlichkeitenspiegel (Angaben in €)
Restlaufzeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01
  bis zu einem Jahr größer ein Jahr bis zu 5 Jahre mehr als 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.000.000 3.000.000 1.000.000 5.000.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 500.000 0 0 500.000
Gesamt 1.500.000 3.000.000 1.000.000 5.500.000

Restlaufzeiten

Es sind die Restlaufzeiten aus Sicht des Bilanzstichtages anzugeben.

Wenn ein Kredit ursprünglich über 10 Jahre Laufzeit ging und 3 volle Jahre bereits vorbei sind, ist die Restlaufzeit noch 7 Jahre (und fällt damit in die Kategorie "mehr als 5 Jahre").

Angabe der Sicherheiten

Wären zum Beispiel die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in voller Höhe durch Hypotheken gesichert, könnte dies mittels einer Fußnote angegeben werden.

Alternativ könnte man auch eine Spalte "Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert" anfügen und dort den jeweils gesicherten Betrag vermerken.

Bedeutung der Restlaufzeiten

Die Restlaufzeiten sind für eine Analyse der Liquidität wichtig: es macht einen großen Unterschied bzgl. der finanziellen Belastung des Unternehmens, ob Beträge im kommenden Jahr oder erst nach 5 oder mehr Jahren fällig sind und abfließen.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften: keine Aufgliederung auf die einzelnen Verbindlichkeitsposten

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB müssen die Aufgliederung bzgl. der Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren und der Sicherheiten auf die einzelnen Verbindlichkeitsposten nach § 285 Nr. 2 HGB nicht vornehmen (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Für kleine Kapitalgesellschaften kann der Verbindlichkeitenspiegel dann so aussehen:

Verbindlichkeitenspiegel (Angaben in €)
Restlaufzeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01
  bis zu einem Jahr größer ein Jahr bis zu 5 Jahre mehr als 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.000.000 3.000.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 500.000 0
Gesamt 1.500.000 3.000.000 1.000.000 5.500.000