Personalkredit

Personalkredit Definition

Gewährt die Bank oder ein anderer Gläubiger das Darlehen aufgrund der Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, spricht man von einem Personalkredit.

Mit anderen Worten: der Kredit wird durch natürliche und juristische Personen, nicht durch (wertvolle) Dinge gesichert.

Beispiele für Personalkredite sind der Kontokorrentkredit und der Lieferantenkredit.

Bei einem verstärkten Personalkredit sichern andere den Kredit zusätzlich ab, z. B. durch Bürgschaft.

Kreditwürdigkeit / Bonität

Die Kreditwürdigkeit kann sich z. B. bei einem privaten Kreditnehmer aus dem zur Verfügung stehenden Einkommen oder aus dem Vermögen oder bei einem Unternehmer aus dem jährlichen Gewinn bzw. der Rentabilität des Unternehmens ergeben.

Es kommt aber nicht nur auf Einkommen oder Vermögen bzw. Rücklagen an – dem könnten ja hohe reguläre Ausgaben gegenüberstehen. Deshalb wird i. d. R. die Kapitaldienstfähigkeit des Schuldners geprüft, also die Fähigkeit, aus den laufenden Einkünften dauerhaft Zins und Tilgung pünktlich zahlen zu können.

Dabei wird die Kreditwürdigkeit von Unternehmen oft durch ein Rating (Einstufung des Kreditnehmers ähnlich einem Schulnotensystem) ermittelt, das verschiedene Faktoren berücksichtigt.

Personalkredite können insofern gefährdet sein, als die Bonität und die Einkünfte des Schuldners nicht in Stein gemeißelt sind: ein Arbeitnehmer kann arbeitslos werden oder sterben, ein Unternehmer Verluste machen oder in die Insolvenz gehen.

Ist der Kredit ansonsten ungesichert, spricht man auch von einem Blankodarlehen bzw. Blankokredit.

Verstärkter Personalkredit

Bei einem verstärkten Personalkredit wird der Kredit nicht nur durch die Bonität des Schuldners selbst, sondern zusätzlich durch andere gesichert, z. B. durch eine Bürgschaft (Bürgschaftskredit) oder durch die Haftung der Wechselverpflichteten (Wechselkredit), durch Forderungsabtretung, Garantie oder Patronatserklärung.

Gegenstück zum Personalkredit: der Realkredit

Das Gegenstück zum Personalkredit ist der Realkredit: hier liegt die Kreditsicherheit – nach einer engen Definition – in unbeweglichen Sachen (z. B. Grundschuld für eine Immobilie) oder – nach einer weiten Definition – auch in beweglichen Sachen (z. B. Verpfändung von Goldbeständen oder Sicherungsübereignung einer Maschine).