Bankkredit / Bankdarlehen

Bankkredit Definition

Bankkredite (englisch bank loan) können in verschiedener Form vereinbart werden. Die zwischen der Bank (Kreditgeber, Gläubiger) und dem Unternehmen (Kreditnehmer, Schuldner) vereinbarten Parameter bei Kreditaufnahme sind in der Regel:

  • Laufzeit
  • Zins (Nominalverzinsung)
  • weitere Kreditkosten (Bearbeitungsgebühren, Spesen etc.)
  • ggf. Disagio (Damnum)
  • Stellung von Sicherheiten (z.B. Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung, Pfandrecht, Bürgschaft)
  • Tilgung.

Die Konditionen werden in der Regel in einem Kreditvertrag festgehalten. Zins und Tilgung zusammen werden auch als Schuldendienst bezeichnet.

Je nach Tilgungsvereinbarung bzgl. der Kredittilgung unterscheidet man folgende Darlehensarten bzw. Tilgungsarten.

In Abhängigkeit des Verwendungszwecks unterscheidet man:

  • Investitionskredit: längerfristiger Kredit zur Finanzierung von Gebäuden, Maschinen etc.
  • Betriebsmittelkredit: kurzfristiger (ggf. verlängerbarer) Kredit zur Finanzierung des Umlaufvermögens (Vorräte, Forderungsaußenstände etc.).

Darlehensarten / Tilgungsplan

In Abhängigkeit von den jeweiligen Tilgungsvereinbarungen bzw. Tilgungsplänen unterscheidet man u.a. die folgenden Darlehensformen:

Fälligkeitsdarlehen: Tilgung am Ende der Laufzeit

Der Kredit wird vollständig in einer Rate zum Ende der Kreditlaufzeit getilgt (sogenannte endfällige Tilgung). D.h. die Zinszahlungen sind (gleichbleibender Zinssatz unterstellt) während der Darlehenslaufzeit konstant.

Vgl. Tilgungsplan bei einem Fälligkeitsdarlehen

Annuitätendarlehen: gleichbleibende Raten

Bei der Annuitätentilgung werden jährlich gleichbleibende Raten an die Bank bezahlt, die sowohl einen Zins- als auch einen Tilgungsanteil enthalten. Mit der letzten Rate ist der Kredit vollständig getilgt. Zu Beginn der Kreditlaufzeit ist der Zinsanteil in den Raten hoch (der Tilgungsanteil entsprechend gering) während er aufgrund der Tilgungen gegen Ende der Kreditlaufzeit immer geringer wird.

Vgl. Tilgungsplan bei einem Annuitätendarlehen

Tilgungsdarlehen: feste Tilgungsrate

Bei einem auch als Abzahlungsdarlehen bezeichneten Tilgungsdarlehen wird eine feste Tilgungsrate an die Bank geleistet, z.B. jährlich 5 % der Darlehenssumme. Darüber hinaus sind die Zinszahlungen zu leisten, die sich aufgrund der Tilgungen über die Laufzeit entsprechend verringern.

Vgl. Tilgungsplan bei einen Tilgungsdarlehen

Nominalzinssatz, Effektivzinssatz und Disagio

Nominalzins

Nominalzinssatz ist der im Kreditvertrag festgelegte Zinssatz. Die Zinszahlungen ergeben sich aus der Multiplikation des Nominalzinses mit dem nominalen Darlehensbetrag.

Beispiel: Nominalzins eines Bankdarlehens

Die Müller GmbH nimmt zum 1. Januar 2011 einen Kredit im Nominalwert von 1 Mio. € zu einem Nominalzins in Höhe von 4 % auf. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Es wird eine endfällige Tilgung vereinbart, d.h. die vollständige Darlehenssumme in Höhe von 1 Mio. € ist zum Ende der Laufzeit (zum 31. Dezember 2015) in einem Betrag zu tilgen.

Die Kreditkonditionen sehen ein Disagio in Höhe von 5 % (d.h. 50.000 €) vor, d.h. es werden der Müller GmbH lediglich 950.000 € (1 Mio. € abzgl. 50.000 €) ausbezahlt.

Die jährlichen (jeweils zum 31. Dezember fälligen) Zinszahlungen betragen 40.000 € (4 % von 1 Mio. €).

Effektivzins

Der Effektivzinssatz beinhaltet neben dem Nominalzins auch die weiteren (teilweise „versteckten“) Kreditkosten, z.B. das Disagio oder Bearbeitungsgebühren. Der Effektivzins stellt damit einen im Vergleich zum Nominalzins besseren Maßstab dar, um unterschiedliche Kreditangebote zu vergleichen.

Beispiel: Effektivzinssatz / Effektiver Jahreszins

Der Effektivzinssatz des oben genannten endfälligen Beispielkredits über 1 Mio. € lässt sich mit folgender Formel berechnen:

Effektivzins = {[Nominalzins  + (Disagio in % / Kreditlaufzeit in Jahren)] / Auszahlung in %} = {[4 % + (5 %/5)] / 95 %} = 5,26 %.

Für andere Tilgungsvereinbarungen gelten andere Formeln zur Berechnung des Effektivzinses.

Ausweis des Kredits bzw. Darlehens in der Bilanz

Ausweis des Bankdarlehens in der Bilanz

Bankkredite werden in der Bilanz in dem Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gemäß § 266 Abs. 3 C. 2. HGB ausgewiesen.

Der Betrag der darin enthaltenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ist nach § 268 Abs. 5 HGB in der Bilanz oder im Anhang zu vermerken.

Nach § 285 Nr. 1 i.V.m. Nr. 2 HGB sind zudem im Anhang der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie der Betrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten anzugeben.

Diese Angaben werden i.d.R. zusammengefasst in einer tabellarischen Übersicht – dem Verbindlichkeitenspiegel – im Anhang vorgenommen.

Ausweis der Kreditzinsen in der GuV

Die für das Bankdarlehen geleisteten Zinsen werden ebenso wie auch eine Auflösung des Disagios als Fremdkapitalzinsen in dem GuV-Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen.