Realkredit

Realkredit Definition

Im Gegensatz zu Personalkrediten erfolgt bei Realkrediten die Sicherung eines Kredits nicht durch die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens, sondern durch eine dingliche Sicherung in Form von Immobilien.

Das heißt konkret: auch ein Unternehmer, der gegebenenfalls (noch) keine nennenswerte Einnahmen hat und damit nicht besonders kreditwürdig ist, kann einen Kredit aufnehmen, wenn er eine Sicherheit anbieten kann.

Alternative Begriffe: Realdarlehen.

Dingliche Sicherung

Die dingliche Sicherung wird zum Beispiel über die Bestellung einer Grundschuld oder einer Hypothek für Grundstücke bzw. Gebäude vorgenommen und in das Grundbuch eingetragen.

Beleihungsgrenze

Üblicherweise gibt es eine Beleihungsgrenze, die als Prozentsatz vom Beleihungs- oder Verkehrswert der Immobilie berechnet wird.

Hat die Immobilie beispielsweise einen aktuellen Marktwert von 1 Mio. €, könnte die Beleihungsgrenze etwa bei 50 % dieses Werts, also bei 500.000 € festgelegt werden; der Realkredit liefe dann über maximal 500.000 €.

Das gibt der Bank einen Sicherheitspuffer: auch wenn die Immobilie im Wert fällt, ist in der Regel immer noch genügend Sicherheit für den Kredit da.

Die hohe Sicherheit führt tendenziell zu geringeren Zinskosten für den Kreditnehmer.

Beispiel

Beispiel: Realkredit

Ein Einzelunternehmer möchte eine neue Maschine für 250.000 € anschaffen; er nimmt bei seiner Bank einen Realkredit in der Höhe auf, als Sicherheit stellt er sein ihm gehörendes und nicht durch Kredite belastetes Bürogebäude mit einem Verkehrswert von 500.000 € zur Verfügung.

(Hinweis: der Realkredit ist kein Immobilienkredit; bei letzterem dient die mittels Kredit erworbene Immobilie als Sicherheit für diesen Kredit; beim Realkredit hingegen dient eine kreditfreie Immobilie als Sicherheit für die Finanzierung von etwas anderem).