Prozesskostenrechnung

Definition Prozesskostenrechnung

Die oftmals auch als Activity-Based-Costing bezeichnete Prozesskostenrechnung hat zum Ziel, die Unzulänglichkeiten der traditionellen Kostenrechnung auf Basis der Zuschlagskalkulation zu überwinden.

Die Prozesskostenrechnung weist hierbei definierten Aktivitäten bzw. Prozessen Kosten zu und errechnet daraus Prozesskostensätze, die dann den Aufträgen oder Produkten entsprechend ihrer Beanspruchung der Prozesse belastet werden; es handelt sich damit um eine Form der Vollkostenrechnung.

Grundidee

Bei einem Versandhändler holt, verpackt und versendet ein Mitarbeiter ein Smartphone für 100 €, anschließend eines für 1.000 €.

Bei der (sehr verbreiteten) Zuschlagskalkulation würde für diese Kommissionierung eine Zuschlagssatz von z. B. 10 % für die Gemeinkosten aufgeschlagen; beim billigen Smartphone wären das 10 €, beim teuren 100 €.

Die Arbeit (und damit die Kosten) ist aber bei beiden dieselbe; deshalb bildet die Prozesskostenrechnung für den Vorgang einen Kostensatz von z. B. 20 € und dieser wird sowohl dem billigen als auch dem teuren Smartphone zugerechnet.

Alternative Begriffe: Activity Based Costing, Prozesskostenanalyse, Prozesskostenkalkulation.

Beispiel

Beispiel: Prozesskosten

Ein Unternehmen stellt fest, dass die Auftragsbearbeitung von jährlich 10.000 Kundenaufträgen jährliche Kosten in Höhe von 1 Mio. € verursacht. Teil man die Prozesskosten von 1 Mio. € durch die Anzahl der Prozesse von 10.000 Kundenaufträgen (diese werden auch als Kostentreiber bezeichnet), erhält man den Prozesskostensatz.

Der Prozesskostensatz für den Prozess Auftragsbearbeitung beträgt 100 €; jeder Kundenauftrag wird unabhängig von z. B. der Anzahl der Lieferpositionen oder den gelieferten Stückzahlen mit 100 € belastet.

In vielen Fällen entspricht dies der realen Kostenverursachung: ob man z. B. eine Rechnung über 1.000 € oder 100.000 € schreibt, ist vom (Zeit-)aufwand her in etwa gleich: die Rechnung muss geschrieben, verbucht, ausgedruckt, versandt etc. werden.

Leistungsmengeninduzierte und leistungsmengenneutrale Prozesskosten

Man unterscheidet:

  • leistungsmengeninduzierte Prozesskosten, die sich proportional zur Menge der beanspruchten Kostentreiber verhalten (teilweise auch als bezugsgrößenabhängige Prozesskosten bezeichnet) sowie
  • leistungsmengenneutrale Prozesskosten, die unabhängig von der Menge der beanspruchten Kostentreiber anfallen (teilweise auch als bezugsgrößenunabhängige Prozesskosten bezeichnet).

Vorteile

Der Prozesskostenrechnung werden 3 Vorzüge – vor allem im Vergleich zur traditionellen Zuschlagskalkulation – zugesprochen:

  • Allokationseffekt: die Gemeinkosten werden nicht wie bei der Zuschlagskalkulation einfach mehr oder weniger pauschal und willkürlich über prozentuale Zuschlagssätze auf die Produkte verteilt, sondern anhand der Inanspruchnahme von Ressourcen und damit verursachungsgerechter;
  • Komplexitätseffekt: Je komplexer Produkte oder Leistungen sind, je mehr Prozesse sie beanspruchen, desto mehr Kosten fallen an; das bildet die Prozesskostenrechnung ab;
  • Degressionseffekt: bei leistungsmengenneutralen Prozesskosten fallen die Prozesskosten pro Stück, wenn mehr Stück pro Auftrag bzw. Los produziert werden (da sie auf mehr Stück umgelegt werden). Bei der Zuschlagskalkulation hingegen bleibt der zugeschlagene Betrag an Gemeinkosten unabhängig von der Losgröße gleich.