Umsatz / Umsatzerlöse

Definition Umsatz: Verkaufserlöse

Was ist Umsatz?Umsatz bzw. Umsatzerlöse entsprechen den kumulierten Verkaufserlösen der Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens.

Der Umsatz lässt sich als Produkt aus Absatzmenge × Preis für alle Produkte berechnen; Erlösschmälerungen wie z.B. Rabatte, Boni oder Skonti werden vom Umsatz abgezogen. Die Umsatzsteuer geht nicht mit ein — es handelt sich in der GuV um den Nettoumsatz.

Der Umsatz stellt eine der wesentlichsten Kennzahlen eines Unternehmens dar, da er die Fähigkeit des Unternehmens widerspiegelt, seine Produkte oder Dienstleistungen am Markt abzusetzen.

Die Umsatzerlöse eines Geschäftsjahrs (der Jahresumsatz) lassen sich direkt aus der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB – als erster GuV-Posten – ablesen. Der in der Konzern-GuV ausgewiesene Umsatz ist der Außenumsatz (d.h. nur der Umsatz, der mit außerhalb des Konzernverbunds stehenden Unternehmen getätigt wird).

Neben dem Umsatz als absolute Kennzahl werden häufig die Umsatzrentabilität sowie das Umsatzwachstum (z.B. als durchschnittliches jährliches Wachstum mit der sogenannten CAGR, vgl. Geometrisches-Mittel) gemessen.

Alternative Begriffe: Erlös, Jahresumsatz, Nettoerlös, Umsätze, Umsatzzahlen, Verkaufserlös, englisch: revenues, sales.

Umsatzerlöse Definition

§ 277 Abs. 1 HGB bestimmt, was in der Gewinn- und Verlustrechnung als Umsatzerlöse ausgewiesen werden darf:

Was sind Umsatzerlöse nach HGB?

Umsatzerlöse sind Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern (z.B. Stromsteuer, Tabaksteuer).

Kriterium: Produkte und Dienstleistungen

Beispiel: Ein Unternehmen der Automobilbranche verkauft eine alte Maschine. Der Verkauf der Maschine wird nicht als Umsatz, sondern als sonstiger betrieblicher Ertrag abgebildet, da es sich nicht um den Verkauf von Produkten, sondern von Investitionsgütern handelt.

Der Verkauf der hergestellten Autos stellt hingegen Umsatz dar.

Aufteilung / Abgrenzung von Umsätzen

Besteht ein Umsatzgeschäft aus mehreren Bestandteilen, müssen diese unter Umständen separiert werden:

Verkauft ein Autohersteller z.B. ein Angebots-Paket bestehend aus dem Auto und einem für den Kunden "kostenlosen" 3-jährigen Wartungsvertrag, kann nur der auf den Autoverkauf entfallende Teil sofort als Umsatz verbucht werden; die Wartungserlöse sind in einem PRAP abzugrenzen.

Nettoumsatz: ohne Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen

Umsatzsteuer

Die berechnete Umsatzsteuer gehört im Regelfall nicht zum Umsatz: wird Ware für 100 € netto verkauft und werden (beim Umsatzsteuerregelsatz von 19 %) 119 € in Rechnung gestellt, beträgt der in der GuV verbuchte Umsatz lediglich 100 € (Nettoumsatz).

Bruttoumsatz

Ist vom Bruttoumsatz die Rede, ist dies inklusive Umsatzsteuer. In der GuV darf aber nur der Nettoumsatz gezeigt werden.

Erlösschmälerungen

Auch Erlösschmälerungen mindern den Umsatz: wird auf den Verkaufspreis von z.B. 100 € (netto) ein Preisnachlass / Rabatt von 3 % gewährt und an der Kasse entsprechend abgezogen, beträgt der Umsatz lediglich 97 €.

Umsatzerlöse berechnen

Die Umsatzerlöse berechnen sich, indem die jeweilige Absatzmenge mit dem jeweiligen Preis multipliziert wird.

Beispiel: Umsatz berechnen

Ein Reifenhändler verkauft im Geschäftsjahr 2012 125.000 Reifen eines Typs zum Preis von 80 €/Reifen.

Der Umsatz beträgt: 125.000 Reifen × 80 €/Reifen = 10.000.000 €.

Der Umsatz von 10 Mio. € wird als GuV-Posten Nr. 1 in der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe unten) ausgewiesen.

Sonderfall: Umsatzgeschäfte mit mehreren Teilleistungen

Manchmal werden Produktpakete geschnürt, die verschiedene Teilleistungen umfassen. Beispiel: ein Autohersteller bietet einen Neuwagen für 30.000 € netto inkl. einer 3-jährigen "kostenfreien" Wartung an (die natürlich nicht wirklich kostenfrei ist, sondern in den Gesamtpreis einkalkuliert ist).

In dem Fall muss für die korrekte Umsatzverbuchung unterschieden werden, welcher Anteil der 30.000 € auf den Verkauf des PKW (sofortiger Umsatz, z.B. 26.400 €) und welcher Teil auf die 3-jährige Wartung entfällt (deren Erlös von z.B. 3.600 € als passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) über 3 Jahre verteilt – d.h. jährlich mit 1.200 € – realisiert wird).

Veränderung des Umsatzes

Erhöht sich der Umsatz von einem Geschäftsjahr auf das andere, kann dies zwei – für das Unternehmen positive – Ursachen haben (die nebeneinander auftreten können):

  • Steigerung der Absatzmenge, d.h., der verkauften Stückzahlen
  • Durchsetzung höherer Verkaufspreise am Markt.

Unterschied: Umsatz – Gewinn

Umsatz und Gewinn unterscheiden sich dadurch, dass der Umsatz der wesentliche Nettoerlös ist, während der Gewinn die Differenz aus Umsatz und allen Aufwendungen bzw. Kosten ist.

Zudem berücksichtigt der Gewinn auch andere Erträge als Umsatzerlöse, z.B. Zinserträge oder sonstige Erträge.

Fast immer ist der Gewinn (viel) geringer als der Umsatz. In Ausnahmefällen kann der Gewinn aber auch über dem Umsatz liegen, z.B., wenn ein Unternehmen nur wenig Produkte verkauft, aber hohe Finanzerträge aufweist.

Beispiel: Umsatz in der Gewinn- und Verlustrechnung

In dem folgenden Beispiel beträgt der Umsatz 10 Mio. €, während der Gewinn (Jahresüberschuss) 1,2 Mio. € beträgt.

Umsatzerlöse in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
  1. Umsatzerlöse 10.000.000
+/- 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.000.000
+ 3. andere aktivierte Eigenleistungen 1.000.000
+ 4. sonstige betriebliche Erträge 200.000
  5. Materialaufwand  
-   a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.000.000
-   b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 200.000
  6. Personalaufwand  
-   a) Löhne und Gehälter 4.000.000
-   b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.000.000
  7. Abschreibungen  
-   a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.000.000
-   b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0
- 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.000.000
=   Betriebsergebnis (EBIT) 2.000.000
+ 9. Erträge aus Beteiligungen 100.000
+ 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 150.000
+ 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 100.000
- 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 50.000
- 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 800.000
- 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 300.000
= 15. Ergebnis nach Steuern 1.200.000
- 16. Sonstige Steuern 0
= 17. Jahresüberschuss 1.200.000

Aufgliederung der Umsatzerlöse

Kapitalgesellschaften müssen nach § 285 Nr. 4 HGB im Anhang eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen (z.B. Geschäftsbereiche PKW und LKW-Produktion) sowie nach geografisch bestimmten Märkten, d.h. Regionen (z.B. Europa, USA, Asien) vornehmen, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen die Tätigkeitsbereiche und geografisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterscheiden.

Kleine Kapitalgesellschaften sind von dieser Anhangsangabe befreit (§ 288 Abs. 1 HGB).