Definition
Sonstige betriebliche Erträge (kurz: sbE) sind ein Sammelposten für betriebliche Erträge (d.h. keine Finanzerträge), die außerhalb der Umsatzerlöse anfallen.
Beispiele für sonstige betriebliche Erträge sind Gewinne aus der Veräußerung von Maschinen oder PKW des Anlagevermögens, Preisgelder (z.B. Gründerpreis), Kursgewinne aus der Fremdwährungsumrechnung, erhaltener Schadensersatz oder Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen.
Die Erträge werden in Summe gesondert unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB im Gesamtkostenverfahren und unter dem Posten § 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB im Umsatzkostenverfahren ausgewiesen.
Dabei sind Erträge aus der Währungsumrechnung von Kapitalgesellschaften in der GuV gesondert unter dem Posten sonstige betriebliche Erträge auszuweisen (§ 277 Abs. 5 Satz 2 HGB), z.B. als Davon-Vermerk.
Teile der sonstigen betrieblichen Erträge können periodenfremd sein.
Alternative Begriffe: sonstige betriebliche Erlöse, sonstige Erträge.
Periodenfremde Erträge
Periodenfremde Erträge sind Erträge, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Dies sind in der Praxis v.a. Erträge aus der Auflösung von (in den Vorjahren und damit periodenfremd gebildeten) Rückstellungen, Steuererstattungen für Vorjahre (z.B. aus Körperschaft- oder Gewerbesteuer) und aus der Herabsetzung von Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen.
Periodenfremde Erträge sind gemäß § 285 Nr. 32 HGB im Anhang zu erläutern, sofern die ausgewiesenen Beträge für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind; kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB von dieser Angabepflicht befreit.
Außergewöhnliche Erträge
Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung sind gemäß § 285 Nr. 31 HGB jeweils mit Betrag und Art im Anhang anzugeben, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind.Beispiele
Beispiel 1: Verkauf von Anlagevermögen
Die A-GmbH verkauft am 1. Juli 01 eine Werkzeugmaschine für 20.000 € netto, da sie für die Produktion nicht mehr gebraucht wird. Der Buchwert der Maschine zum Verkaufszeitpunkt betrug 12.000 €, der Kaufpreis wurde auf das Bankkonto der GmbH überwiesen.
Der Gewinn aus der Veräußerung der Maschine in Höhe von 20.000 € - 12.000 € = 8.000 € verbucht die GmbH als sonstigen betrieblichen Ertrag (wir ignorieren hier die Umsatzsteuer):
Bank 20.000 € an Anlagevermögen 12.000 €, an sonstige betriebliche Erträge 8.000 €.
Beispiel 2: Auflösung einer Rückstellung
Zudem löst die GmbH zum 31. Dezember 01 eine Prozesskostenrückstellung in Höhe von 10.000 € auf, da es aufgrund einer Einigung nicht zum erwarteten Prozess kam:
Prozesskostenrückstellung 10.000 € an sonstige betriebliche Erträge 10.000 €.
Ergebnis
In der GuV werden in Summe 18.000 € als sbE ausgewiesen.
Davon sind 10.000 € periodenfremde Erträge; wir gehen hier davon aus, dass die 10.000 € für die Beurteilung der Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind und deshalb gemäß § 285 Nr. 32 HGB im Anhang nicht erläutert werden müssen.
Fazit
- Sonstige betriebliche Erträge (sbE) sind ein Sammelposten für betriebliche Erträge außerhalb der Umsatzerlöse — typische Beispiele: Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen, Auflösung überdotierter Rückstellungen, Kursgewinne aus Fremdwährungsumrechnung, erhaltener Schadensersatz.
- Ausweis in der GuV: § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. § 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB (Umsatzkostenverfahren); Erträge aus der Währungsumrechnung sind von Kapitalgesellschaften gesondert auszuweisen (§ 277 Abs. 5 Satz 2 HGB).
- Sind sonstige betriebliche Erträge periodenfremd (z. B. Rückstellungsauflösung aus einem Vorjahr), besteht nach § 285 Nr. 32 HGB eine Anhangangabe-Pflicht, sofern die Beträge für die Beurteilung der Ertragslage wesentlich sind.
Selbsttest: Sonstige betriebliche Erträge
Aufgabe: Sonstiger betrieblicher Ertrag berechnen
Die Brenner Transport GmbH verkauft am 1. April eines Geschäftsjahres einen betrieblichen Transporter, der nicht mehr benötigt wird. Der Transporter wurde vollständig in der Buchhaltung erfasst:
| Angabe | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten (ursprünglich) | 40.000 € |
| Kumulierte Abschreibungen bis zum Verkaufszeitpunkt | 28.000 € |
| Verkaufserlös netto (ohne USt.) | 16.000 € |
- Berechnen Sie den Buchwert des Transporters zum Verkaufszeitpunkt.
- Bestimmen Sie den sonstigen betrieblichen Ertrag aus der Veräußerung.
Zu 1 — Buchwert:
Buchwert = Anschaffungskosten − kumulierte Abschreibungen
Buchwert = 40.000 − 28.000 = 12.000 €
Zu 2 — Sonstiger betrieblicher Ertrag:
SbE = Verkaufserlös − Buchwert
SbE = 16.000 − 12.000 = 4.000 €
Der Veräußerungsgewinn von 4.000 € wird als sonstiger betrieblicher Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB im GKV) ausgewiesen, da der Erlös den Buchwert übersteigt.