Umschlagshäufigkeit der Verbindlichkeiten
Definition
Die Umschlagshäufigkeit der Verbindlichkeiten gibt an, wie oft die Verbindlichkeiten – in der Regel bezieht man sich auf die offenen Lieferantenrechnungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – über den Materialaufwand bzw. Wareneinsatz umgeschlagen werden. Ergebnis zum Beispiel: 6 mal im Jahr.
Als alternative Formel kann die Kreditorenlaufzeit bzw. das Kreditorenziel, die durchschnittliche Zeit in Tagen, bis Lieferantenrechnungen bezahlt werden (englisch: Days Payables Outstanding, DPO), berechnet werden. Ergebnis zum Beispiel: 60 Tage.
Formel
Umschlagshäufigkeit der Verbindlichkeiten = Materialaufwand / durchschnittlicher Verbindlichkeitenbestand.
Der Materialaufwand kann der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren entnommen werden (bzw. beim Umsatzkostenverfahren dem Anhang des Jahresabschlusses).
Da der Materialaufwand netto (das heißt ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen ist, sollten auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen netto verwendet werden. In dem Fall müsste also für die Lieferverbindlichkeiten, die der Umsatzsteuer unterliegen, die Umsatzsteuer heraus gerechnet werden.
Alternativ könnten auch die Verbindlichkeiten belassen und dafür der Materialaufwand um 19 % erhöht werden (unter der Annahme, dass nur inländische Lieferanten vorliegen und der Regelsteuersatz von 19 % anzuwenden ist).
Beispiel
Ein Unternehmen hat offene Lieferantenrechnungen aus dem Bezug seiner Produktionsmaterialien, die zu Jahresbeginn einen Wert von 100.000 Euro und zum Jahresende einen Wert von 120.000 Euro aufweisen.
Das heißt, der durchschnittliche Bestand an offenen Lieferantenrechnungen ist (100.000 Euro + 120.000 Euro) / 2 = 110.000 Euro.
Das Unternehmen hat einen jährlichen Materialeinsatz von 660.000 Euro.
Verbindlichkeitsumschlagshäufigkeit berechnen
Verbindlichkeitsumschlag = Materialaufwand / durchschnittlicher Verbindlichkeitenbestand = 660.000 Euro / 110.000 Euro = 6.
Ein Verbindlichkeitsumschlag von 6 ist niedrig. Weiter unten sieht man, dass das bedeutet, dass das Unternehmen seine Rechnungen durchschnittlich erst nach 60 Tagen bezahlt.
Bedeutung / Interpretation
Eine niedrige bzw. im Zeitverlauf sinkende Umschlagshäufigkeit der Verbindlichkeiten kann unterschiedliche Ursachen haben und je nachdem positiv oder negativ interpretiert werden:
- Positiv: Es bestehen lange Zahlungsziele seitens der Lieferanten und somit wird ein Teil der Finanzierung des Unternehmens durch Lieferanten gewährt (wären die Zahlungsziele kürzer, müsste sich das Unternehmen entsprechend anderweitig, zum Beispiel durch einen zinspflichtigen Bankkredit, finanzieren); Unternehmen verhandeln deshalb gerne lange Zahlungsziele mit ihren Lieferanten (während diese natürlich eher schnelle Zahlungen haben wollen);
- Negativ: Bei schneller Zahlung (meist innerhalb von 2 Wochen) kann man oft Skonto nutzen; tut man dies nicht und nimmt dadurch den Lieferantenkredit in Anspruch, ist dieser durch den Verzicht auf Skonto in der Regel sehr teuer;
- Negativ: Das Unternehmen kann nur schleppend zahlen und überzieht die vereinbarten Zahlungsziele, weil es Liquiditätsengpässe hat.
Bei einer Bilanzanalyse müsste man also den Ursachen nachgehen, um die Entwicklung einschätzen zu können.
Days Payables Outstanding (DPO)
Teilweise wird der Sachverhalt auch anders dargestellt bzw. alternativ berechnet, indem die Kennzahl auf die durchschnittliche Anzahl der Tage abstellt, bis offene Lieferverbindlichkeiten bezahlt werden.
Die Formel lautet in dem Fall:
DPO = (durchschnittlicher Lieferverbindlichkeitenbestand × 360 Tage) / Materialeinsatz.
Beispiel zur Berechnung der Days Payables Outstanding (DPO)
In dem obigen Beispiel betragen die DPO:
DPO = (110.000 Euro × 360 Tage) / 660.000 Euro = 60 Tage.
Bei der Berechnung der DPO sollte auf die in Nenner und Zähler korrespondierende Behandlung der Umsatzsteuer geachtet werden.
Werden die Lieferverbindlichkeiten inklusive Umsatzsteuer im Nenner verwendet, sollte im Zähler die Umsatzsteuer auf den Materialaufwand aufgeschlagen werden (mit 19 %, sofern ausschließlich dem Regelsteuersatz unterliegende Einkäufe vorliegen).
Hinweis
Teilweise werden für die DPO-Formel auch 365 Tage (an Stelle der 360 Tage) verwendet.