Verursachungsprinzip

Verursachungsprinzip Definition

Das Verursachungsprinzip ist eines – das "wünschenswerteste" – der möglichen Grundsätze zur Kostenverteilung; danach werden (nur) Kosten, die ein Kostenträger (Produkt) verursacht hat, auf diesen Kostenträger verrechnet.

Das sind zunächst unstrittig die Kostenträgereinzelkosten.

Beispiel

Wird in einer Manufaktur ein Maßschrank nach Kundenwünschen gebaut, braucht es dafür Holz.

Der Kostenträger Maßschrank verursacht die Kosten für das Holz (kein Schrank – kein Holz).

Anders sieht es bei den Gemeinkosten aus:

Beispiel

Die Manufaktur zahlt monatlich 5.000 € Miete für ihre Fertigungsräume. Das sind Gemeinkosten, diese können nicht direkt einem Kostenträger bzw. Produkt zugeordnet werden.

Der Maßschrank (alleine) verursacht nicht die Mietkosten, sondern der Betrieb des Unternehmens; die Miete muss auch bezahlt werden, wenn der Maßschrank nicht angefertigt wird. Und anders herum: Die Herstellung des Schranks erhöht nicht die Mietkosten.

Streng kausal gesehen ist der Maßschrank nicht die Ursache für die Mietkosten ("Wirkung"), (anteilige) Mietkosten können ihm deshalb streng genommen nicht belastet werden. Diese Beziehung Ursache-Wirkung wird als Kausalitätsprinzip bezeichnet.

Etwas weniger streng gesehen fallen Mietkosten an, weil Möbel produziert werden. Die Miete ist Mittel für den Zweck. Diese Mittel-Zweck-Beziehung wird als Finalitätsprinzip bezeichnet. Danach könnte die Miete verursachungsgerecht auf die Schränke usw. umgelegt werden.

Beide Interpretationen können auch je nach Situation angewandt werden: das Kausalitätsprinzip z. B. bei einer kurzfristigen Entscheidung, ob ein Auftrag angenommen werden soll oder nicht; die Miete wird dann nicht berücksichtigt ("Miete zahlen wir sowieso."); Oder das Finalitätsprinzip z. B. bei einer lange geltenden Entscheidung, zu welchem Preis Schränke angeboten werden; die Miete wird dann berücksichtigt ("Die Miete muss schon auch vergütet bzw. durch die Produkte verdient werden.").

Fazit: das Verursachungsprinzip ist ein hehres Ziel der Kostenrechnung; es gibt aber zum einen unterschiedliche Interpretationen; zum anderen wird das Verursachungsprinzip aus Vereinfachungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen auch oft (bewusst) verletzt und die Kosten werden dann z. B. nach dem Durchschnittsprinzip oder dem Tragfähigkeitsprinzip verteilt.

Alternative Begriffe: Kostenverursachungsprinzip, Verursachungsgerechte Kostenverteilung.