Verursachungsprinzip
Verursachungsprinzip Definition
Das Verursachungsprinzip ist eines – das "wünschenswerteste" – der möglichen Grundsätze zur Kostenverteilung.
Danach werden (nur) Kosten, die ein Kostenträger (Produkt) verursacht hat, auf diesen Kostenträger verrechnet.
Alternative Begriffe: Kostenverursachungsprinzip, Verursachungsgerechte Kostenverteilung.
Beispiel
Von einem Kostenträger verursachte Kosten sind zunächst unstrittig die Kostenträgereinzelkosten.
Beispiel: Material als Kostenträgereinzelkosten
Wird in einer Manufaktur ein Maßschrank nach Kundenwünschen gebaut, braucht es dafür Holz.
Der Kostenträger Maßschrank verursacht die Kosten für das Holz (kein Schrank – kein Holz).
Anders sieht es bei den Gemeinkosten aus:
Beispiel: Miete als Gemeinkosten
Die Manufaktur zahlt monatlich 5.000 € Miete für ihre Fertigungsräume. Das sind Gemeinkosten, diese können nicht direkt einem Kostenträger bzw. Produkt zugeordnet werden.
Der Maßschrank (alleine) verursacht nicht die Mietkosten, sondern der Betrieb des Unternehmens; die Miete muss auch bezahlt werden, wenn der Maßschrank nicht angefertigt wird.
Und anders herum: Die Herstellung des Schranks erhöht nicht die Mietkosten.
Zwei Interpretationen: Ursache-Wirkung und Mittel-Zweck
Streng kausal gesehen ist der Maßschrank nicht die Ursache für die Mietkosten ("Wirkung"), (anteilige) Mietkosten können ihm deshalb streng genommen nicht belastet werden. Diese Beziehung Ursache-Wirkung wird als Kausalitätsprinzip bezeichnet.
Etwas weniger streng gesehen fallen Mietkosten an, weil Möbel produziert werden. Die Miete ist Mittel für den Zweck. Diese Mittel-Zweck-Beziehung wird als Finalitätsprinzip bezeichnet. Danach könnte die Miete verursachungsgerecht auf die Schränke und so weiter umgelegt werden.
Beide Interpretationen können auch je nach Situation angewandt werden:
- Das Kausalitätsprinzip etwa bei einer kurzfristigen Entscheidung, ob ein Auftrag angenommen werden soll oder nicht; die Miete wird dann nicht berücksichtigt ("Miete zahlen wir sowieso.");
- Oder das Finalitätsprinzip zum Beispiel bei einer lange geltenden Entscheidung, zu welchem Preis Schränke angeboten werden; die Miete wird dann berücksichtigt ("Die Miete muss schon auch vergütet bzw. durch die Produkte verdient werden.").
Fazit
Das Verursachungsprinzip ist ein hehres Ziel der Kostenrechnung.
Es gibt aber zum einen unterschiedliche Interpretationen.
Zum anderen wird das Verursachungsprinzip aus Vereinfachungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen auch oft (bewusst) verletzt und die Kosten werden dann beispielsweise nach dem Durchschnittsprinzip oder dem Tragfähigkeitsprinzip verteilt.