Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Erhaltene Anzahlungen Definition

Erhaltene Anzahlungen resultieren daraus, dass der Kunde auf von ihm getätigte Bestellungen eine Anzahlung an den Lieferanten vor Fertigstellung bzw. Abnahme leistet.

Derartige Anzahlungen sind nicht allgemeine Praxis (üblicherweise wird zuerst geliefert, dann die Rechnung bezahlt), aber in manchen Branchen wie dem Spezialanlagenbau durchaus üblich.

Auch in den Fällen, in denen Vorauskasse (d.h. Bezahlung des Kaufpreises vor Lieferung) vereinbart ist, werden die erhaltenen Beträge am Bilanzstichtag als erhaltene Anzahlungen bilanziert, sofern die Ware noch nicht ausgeliefert wurde.

Alternative Begriffe: Kundenanzahlung, Vorauszahlung.

Bilanzierung erhaltener Anzahlungen

Alternative 1: als Verbindlichkeit (Passivseite)

Der Ausweis einer zum Bilanzstichtag bestehenden erhaltenen Anzahlung erfolgt in dem Bilanzposten Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen gemäß § 266 Abs. 3 C. 3. HGB auf der Passivaseite innerhalb der Verbindlichkeiten.

Erhaltene Anzahlungen buchen

Der Buchungssatz lautet z.B.: Bank 100.000 € an erhaltene Anzahlungen 100.000 €.

Alternative 2: von Vorräten absetzen (Aktivseite)

Alternativ können erhaltene Anzahlungen auch offen von den Vorräten (z.B. die unfertigen Erzeugnisse betreffend) abgesetzt werden (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB).

Beispiel: erhaltene Anzahlungen offen von Vorräten absetzen

Angenommen, die erhaltene Anzahlung von 100.000 € betrifft eine bestellte Maschine in Sonderanfertigung, die zum Bilanzstichtag mit 120.000 € in den unfertigen Erzeugnissen aktiviert ist.

Dann werden die 100.000 € Anzahlung in einer Vorspalte von den Vorräten abgesetzt, so dass der verbleibende Nettobetrag (unter der Annahme, dass keine weiteren Vorräte vorliegen) 20.000 € ist.

Durch diese Ausweisvariante kommt es zu einer Bilanzverkürzung, d.h., die Bilanzsumme ist geringer als bei Alternative 1.