Leistungsfähigkeitsprinzip

Leistungsfähigkeitsprinzip Definition

Das Leistungsfähigkeitsprinzip als eines der Steuerprinzipien besagt, dass entsprechend der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden soll.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit messen

Dabei wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Beispiel über das (zu versteuernde) Einkommen "gemessen" und höhere Einkommen werden entsprechend höher durch die Einkommensteuer belastet.

Das erfolgt oft progressiv: wenn jemand 20.000 € verdient und darauf angenommen 20 % Steuern (= 4.000 €) bezahlt, zahlt jemand, der 100.000 € verdient, nicht nur 20 % von dieser höheren Summe (= 20.000 €), sondern einen höheren Satz (beispielsweise 30 % von 100.000 € = 30.000 €).

In gewisser Weise besteuert auch die Mehrwertsteuer nach diesem Prinzip: wer mehr verdient, kann sich mehr und teureres leisten (Autos, Reisen, Restaurantbesuche) und zahlt damit auch mehr Mehrwertsteuer.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemindert?

Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden auch Faktoren, die diese mindern, berücksichtigt, etwa bei der Einkommensteuer die außergewöhnlichen Belastungen (man verdient vielleicht viel, ist aber beispielsweise durch hohe Krankheits- oder Pflegekosten belastet).

Steuergerechtigkeit: horizontal und vertikal

Das obige Prinzip, dass Menschen mit höherer Leistungsfähigkeit höher besteuert werden als Menschen mit geringerer Leistungsfähigkeit, heißt etwas sperrig auch Prinzip der vertikalen (Steuer-)Gerechtigkeit.

Zum Leistungsfähigkeitsprinzip und zur Steuergerechtigkeit gehört aber auch das Prinzip der horizontalen Gerechtigkeit: Menschen mit gleicher Leistungsfähigkeit sollen auch gleich besteuert werden.

Gegenstück Äquivalenzprinzip

Das Gegenstück zum Leistungsfähigkeitsprinzip ist das Äquivalenzprinzip.

Fazit

Leistungsfähigkeitsprinzip bedeutet: wer wirtschaftlich leistungsfähig ist und mehr verdient, soll mehr Steuern tragen (können) und damit mehr zum Staatshaushalt beitragen.