Steuertarif
Steuertarif Definition
Ein Steuertarif gibt den Steuerbetrag T(y) in Abhängigkeit von der Bemessungsgrundlage y an.
Das wäre z.B. ein einfacher Steuertarif:
T(y) = 0,3 × (y - 100)
Der Steuersatz ist 30 %, von der Bemessungsgrundlage werden aber zunächst 100 € abgezogen (z.B. ein Grundfreibetrag, der steuerfrei bleiben soll).
Verdient jemand 200 €, wäre der Steuerbetrag: T(200) = 0,3 × (200 - 100) = 0,3 × 100 = 30 €.
Oft unterscheidet man Steuertarife danach, ob sie proportional, regressiv oder progressiv sind.
Beispiel
Angenommen, jemand verdient 200 €.
Werden die ersten 100 € mit 20 € besteuert, die zweiten 100 € ebenfalls mit 20 €, bleibt der Durchschnittssteuersatz mit 20 % gleich, der Steuertarif ist proportional.
Werden (die ersten) 100 € mit 30 € besteuert, die nächsten 100 € mit 20 €, sinkt der Durchschnittssteuersatz mit steigender Bemessungsgrundlage, der Steuertarif ist regressiv (das ist sehr ungewöhnlich).
Werden (die ersten) 100 € mit 20 € besteuert, die nächsten 100 € mit 30 €, steigt der Durchschnittssteuersatz mit steigender Bemessungsgrundlage bzw. der Grenzsteuersatz liegt über dem Durchschnittssteuersatz; der Steuertarif ist progressiv; das ist oft so, z.B. auch bei dem Einkommensteuertarif in Deutschland.