Definition
Ein Steuertarif gibt den Steuerbetrag T(y) in Abhängigkeit von der Bemessungsgrundlage y an.
Das wäre zum Beispiel ein einfacher Steuertarif:
T(y) = 0,3 × (y - 100)
Der Steuersatz ist 30 %, von der Bemessungsgrundlage werden aber zunächst 100 € abgezogen (zum Beispiel ein Grundfreibetrag, der steuerfrei bleiben soll).
Verdient jemand 200 €, wäre der Steuerbetrag: T(200) = 0,3 × (200 - 100) = 0,3 × 100 = 30 €.
Oft unterscheidet man Steuertarife danach, ob sie proportional, regressiv oder progressiv sind.
Beispiel
Beispiel: Unterschied zwischen proportionalem, regressivem und progressivem Steuertarif
Angenommen, jemand verdient 200 €.
Werden die ersten 100 € mit 20 € besteuert, die zweiten 100 € ebenfalls mit 20 €, bleibt der Durchschnittssteuersatz mit 20 % gleich, der Steuertarif ist proportional.
Werden (die ersten) 100 € mit 30 € besteuert, die nächsten 100 € mit 20 €, sinkt der Durchschnittssteuersatz mit steigender Bemessungsgrundlage, der Steuertarif ist regressiv (das ist sehr ungewöhnlich).
Werden (die ersten) 100 € mit 20 € besteuert, die nächsten 100 € mit 30 €, steigt der Durchschnittssteuersatz mit steigender Bemessungsgrundlage bzw. der Grenzsteuersatz liegt über dem Durchschnittssteuersatz; der Steuertarif ist progressiv; das ist oft so, zum Beispiel auch bei dem Einkommensteuertarif in Deutschland.
Fazit
- Ein Steuertarif gibt die Steuerschuld T(y) als Funktion der Bemessungsgrundlage y an — typisch: T(y) = s × (y − f) mit Steuersatz s und Freibetrag f, der einen steuerfreien Grundbetrag sichert.
- Proportionale Tarife: gleicher Steuersatz für alle Einkommen. Progressive Tarife: der Steuersatz steigt mit der Bemessungsgrundlage — sowohl Durchschnitts- als auch Grenzsteuersatz nehmen zu.
- Ein Freibetrag im Tarif senkt den Durchschnittssteuersatz gegenüber dem Nominalsteuersatz — der Grenzsteuersatz hingegen bleibt beim linearen Tarif konstant.
Aufgabe: Steuertarif
Gegeben ist der Steuertarif: T(y) = 0,30 × (y − 8.000) für y > 8.000 €, sowie T(y) = 0 für y ≤ 8.000 €.
Berechnen Sie für ein zu versteuerndes Einkommen von y = 40.000 €:
- Die Steuerschuld T(40.000)
- Den Durchschnittssteuersatz
Steuerschuld:
T(40.000) = 0,30 × (40.000 − 8.000) = 0,30 × 32.000 = 9.600 €
Durchschnittssteuersatz:
Ø-Steuersatz = 9.600 ÷ 40.000 = 24 %
Der Grenzsteuersatz beträgt 30 % — der Durchschnittssteuersatz von 24 % ist geringer, weil die ersten 8.000 € (Freibetrag) steuerfrei bleiben.
Selbsttest: Steuertarif
Richtig
Falsch
Richtig
Falsch