Anlagen im Bau

Anlagen im Bau Definition

Anlagen im Bau sind ein (möglicher) Teil des Sachanlagevermögens; sie werden unter dem Bilanzposten geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau nach § 266 Abs. 2 A. II. Nr. 4 HGB ausgewiesen.

Die Herstellung der beispielsweise Gebäude oder Maschinen kann durch das Unternehmen selbst oder durch Auftragnehmer (Bauunternehmen, Maschinenbauer) erfolgen.

Anlagen im Bau werden mit ihren bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten bewertet.

Die meisten Unternehmen haben keine Anlagen im Bau.

Beispiel

Beispiel: Anlagen im Bau bilanzieren

Ein Unternehmen beginnt im Oktober 01, eine spezielle Produktionsmaschine für die eigene Produktion selbst herzustellen, da auf dem Markt keine passende gefunden wurde.

Bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 sind dafür 50.000 € Herstellungskosten angefallen.

Die Fertigstellung wird für Juni 02 erwartet. Bis dahin fallen weitere 100.000 € Herstellungskosten an.

Bilanzierung

Das Unternehmen bilanziert die Produktionsmaschine zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 mit 50.000 € unter dem Bilanzposten geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

Bis Juni 02 erhöht sich der Betrag auf 150.000 €. Ist die Maschine fertig, wird sie aus Anlagen im Bau umgebucht in Technische Anlagen und Maschinen (§ 266 Abs. 2 A. II. Nr. 2 HGB) und die Abschreibung beginnt.

Der Bilanzposten Anlagen im Bau ist dann zum 31. Dezember 02 leer bzw. hat einen Saldo von 0 (sofern es keine weiteren Fälle gibt).

Ausweis

Der gesonderte Ausweis zeigt an, dass 1) etwas zum Bilanzstichtag noch nicht fertig ist und dem Unternehmen deshalb auch noch nicht zur Verfügung steht und 2) eine planmäßige Abschreibung noch nicht begonnen hat.

Die Veränderung des Postens innerhalb eines Geschäftsjahrs kann im Anlagenspiegel nachvollzogen werden.

Neben Anlagen / Maschinen sind Gebäude ein häufiger Inhalt des Postens, da deren Fertigstellung Jahre dauern kann.