Definition
Anlagen im Bau sind ein (möglicher) Teil des Sachanlagevermögens; sie werden unter dem Bilanzposten geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau nach § 266 Abs. 2 A. II. Nr. 4 HGB ausgewiesen.
Die Herstellung der beispielsweise Gebäude oder Maschinen kann durch das Unternehmen selbst oder durch Auftragnehmer (Bauunternehmen, Maschinenbauer) erfolgen.
Anlagen im Bau werden mit ihren bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten bewertet.
Die meisten Unternehmen haben keine Anlagen im Bau.
Beispiel
Beispiel: Anlagen im Bau bilanzieren
Ein Unternehmen beginnt im Oktober 01, eine spezielle Produktionsmaschine für die eigene Produktion selbst herzustellen, da auf dem Markt keine passende gefunden wurde.
Bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 sind dafür 50.000 € Herstellungskosten angefallen.
Die Fertigstellung wird für Juni 02 erwartet. Bis dahin fallen weitere 100.000 € Herstellungskosten an.
Bilanzierung
Das Unternehmen bilanziert die Produktionsmaschine zum Bilanzstichtag 31. Dezember 01 mit 50.000 € unter dem Bilanzposten geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
In der Bilanz stellt sich der Ausweis so dar:
| AKTIVA | Betrag (€) |
| A. Anlagevermögen | 50.000 |
| II. Sachanlagen | 50.000 |
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | — |
| 2. technische Anlagen und Maschinen | — |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | — |
| 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 50.000 |
Bis Juni 02 erhöht sich der Betrag auf 150.000 €. Ist die Maschine fertig, wird sie aus Anlagen im Bau umgebucht in Technische Anlagen und Maschinen (§ 266 Abs. 2 A. II. Nr. 2 HGB) und die Abschreibung beginnt.
Der Bilanzposten Anlagen im Bau ist dann zum 31. Dezember 02 leer bzw. hat einen Saldo von 0 (sofern es keine weiteren Fälle gibt).
Ausweis
Der gesonderte Ausweis zeigt an, dass 1) etwas zum Bilanzstichtag noch nicht fertig ist und dem Unternehmen deshalb auch noch nicht zur Verfügung steht und 2) eine planmäßige Abschreibung noch nicht begonnen hat.
Die Veränderung des Postens innerhalb eines Geschäftsjahrs kann im Anlagenspiegel nachvollzogen werden.
Neben Anlagen / Maschinen sind Gebäude ein häufiger Inhalt des Postens, da deren Fertigstellung Jahre dauern kann.
Fazit
- Anlagen im Bau werden mit den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten unter § 266 Abs. 2 A. II. Nr. 4 HGB in der Bilanz ausgewiesen.
- Die planmäßige Abschreibung beginnt erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme — nicht bereits während der Bauphase.
- Nach Fertigstellung erfolgt eine Umbuchung in den zutreffenden Sachanlagen-Posten (z. B. Technische Anlagen und Maschinen oder Gebäude).
- Der gesonderte Ausweis zeigt: Die Anlage steht dem Unternehmen noch nicht betriebsbereit zur Verfügung und ist noch nicht abschreibbar.
Selbsttest: Anlagen im Bau
Aufgabe: Anlagen im Bau bilanzieren und abschreiben
Die M-GmbH beginnt im Mai 02, ein neues Lagergebäude in Eigenregie zu errichten. Bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 02 sind 180.000 € Herstellungskosten angefallen. Im ersten Halbjahr 03 fallen weitere 120.000 € an. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme erfolgt am 1. Juli 03. Die geschätzte Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre (lineare Abschreibung).
Berechnen Sie:
a) den Bilanzwert der Anlage im Bau zum 31. Dezember 02
b) den Aktivierungswert des Gebäudes nach Fertigstellung
c) die planmäßige Abschreibung im Geschäftsjahr 03 (zeitanteilig ab 1. Juli)
| a) Anlagen im Bau zum 31.12.02 (nur angefallene HK) | 180.000 € |
| b) Aktivierungswert nach Fertigstellung: 180.000 € + 120.000 € | 300.000 € |
| c) Jährliche AfA: 300.000 € ÷ 30 Jahre = 10.000 €/Jahr Zeitanteilig Juli–Dez. 03: 10.000 € × 6/12 |
5.000 € im Jahr 03 |