Sachanlagen

Sachanlagen Definition

Sachanlagen sind der Teil des Anlagevermögens, der im Gegensatz zu immateriellen Vermögensgegenständen und Finanzanlagen anfassbar bzw. materiell ist.

Sachanlagen umfassen nach der für Kapitalgesellschaften geltenden Bilanzgliederung des § 266 Abs. 2 A. II. HGB:

  • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken, also: unbebaute und bebaute Grundstücke, Gebäude, Erbbaurechte etc.;
  • technische Anlagen und Maschinen, zum Beispiel Produktionsmaschinen, Transportanlagen;
  • andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (kurz: BGA), zum Beispiel Büromöbel, Kopierer, PCs, Drucker, Dienstwagen, Werkstatteinrichtung, Laboreinrichtung;
  • geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau; die geleisteten Anzahlungen müssen sich auf Sachanlagen beziehen; Anlagen im Bau sind zum Beispiel halbfertige Gebäude oder Maschinen.

Unternehmen führen regelmäßig (zum Beispiel alle 3 Jahre) eine Inventur (Anlageninventur) durch, um zu überprüfen, ob die verzeichneten Anlagegüter (noch) vorhanden sind.

Alternative Begriffe: Fixed assets oder Property, plant and equipment (kurz: PP&E) (englisch), materielles Anlagevermögen, Sachanlagevermögen.

Ansatz und Bewertung der Sachanlagen

Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Für Sachanlagen gilt das Anschaffungskostenprinzip, das heißt, die Erstbewertung bei Zugang erfolgt mit den Anschaffungskosten.

In den Ausnahmefällen, in denen ein Unternehmen Sachanlagen selbst herstellt (zum Beispiel ein Bauunternehmen baut sein eigenes Bürogebäude), werden die Herstellungskosten angesetzt. Es handelt sich um sog. aktivierte Eigenleistungen.

Abschreibungen auf Sachanlagen

Für die Folgebewertung zum Bilanzstichtag gilt

  • das Gebot für planmäßige Abschreibungen für das abnutzbare Sachanlagevermögen (in der Regel alles außer Grundstücke, Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen) sowie
  • das in § 253 Abs. 3 HGB kodifizierte gemilderte Niederstwertprinzip, das gegebenenfalls zu außerplanmäßigen Abschreibungen führt.

Darüber hinaus gibt es die Sonderregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) als Vereinfachungsregel zur planmäßigen Abschreibung.

Sachanlagen im Anlagenspiegel

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens in einem Geschäftsjahr (in der Regel 1.1. bis 31.12.) durch Zugänge, Abgänge und Abschreibungen kann im Anlagenspiegel im Anhang des Jahresabschlusses verfolgt werden.

Zusammenfassendes Beispiel

Beispiel: Bilanzierung von Sachanlagen

Eine GmbH kauft am 1. Juli 01 eine Produktionsmaschine für netto 100.000 € (ohne Umsatzsteuer).

Die Nutzungsdauer sei 10 Jahre.

Bei der Produktionsmaschine handelt es sich um Anlagevermögen (nach § 246 Abs. 2 HGB sind dort die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen).

Und es handelt sich genauer um Sachanlagevermögen, da die Produktionsmaschine materiell ist (im Gegensatz zu einem Patent oder einer Anleihe).

Die Maschine wird am 1. Juli 01 mit ihren Anschaffungskosten von 100.000 € netto aktiviert.

Sie wird im Geschäftsjahr 01 in Höhe von 5.000 € abgeschrieben: 100.000 € / 120 Monate × 6 Monate (von Juli bis Dezember 01).

Der Buchwert zum 31. Dezember 01 beträgt entsprechend 100.000 € - 5.000 € = 95.000 €.

Der Ausweis der Maschine erfolgt im Bilanzposten „technische Anlagen und Maschinen“ (§ 266 Abs. 2 A. II. 2. HGB) und im Anlagenspiegel.