Definition
Der Komponentenansatz beschreibt den Ansatz, bestimmte große Sachanlagen gedanklich in Teile zu zerlegen und diese über unterschiedliche Nutzungsdauern planmäßig abzuschreiben.
HGB
Das ist im HGB explizit so nicht vorgesehen, die „Idee“ dahinter stammt aus der Internationalen Rechnungslegung (IFRS).
Allerdings wird der Komponentenansatz seitens des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IdW) für zulässig erachtet (siehe IDW RH HFA 1.016 Handelsrechtliche Zulässigkeit einer komponentenweisen planmäßigen Abschreibung von Sachanlagen).
Voraussetzung: der Vermögensgegenstand hat separate Komponenten / Bestandteile, die wertmäßig wesentlich im Verhältnis zu dessen Gesamtwert sind und die abweichende Nutzungsdauern haben.
Einordnung
Der Komponentenansatz wird im HGB sehr selten angewandt; zum einen wird ein Vermögensgegenstand handelsrechtlich (und steuerrechtlich) traditionell einheitlich abgeschrieben; zum anderen ist auch die Voraussetzung wesentlicher Komponenten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern nicht so oft gegeben (bei einem Auto hätte zum Beispiel der Motor nicht unbedingt eine kürzere Nutzungsdauer als das gesamte Auto).
Beispiel
Beispiel: Komponentenansatz
Das klassische Beispiel (auch aus IFRS) ist ein Flugzeug; hier könnte man das Flugwerk und die Triebwerke als bedeutsame Komponenten getrennt abschreiben.
Beispieldaten:
Ein Passagierflugzeug koste 100 Mio. €, davon entfallen 20 Mio. € auf die Triebwerke (das sei hier im Beispiel die einzige wesentliche Komponente).
Das Flugzeug halte 25 Jahre, die Triebwerke jedoch nur 5 Jahre.
Ohne Komponentenansatz
Normal würde man das gesamte Flugzeug linear über 25 Jahre abschreiben, jährlich wären das 4 Mio. € Abschreibung (100 Mio. € / 25 Jahre).
Werden die Triebwerke nach 5 Jahren ersetzt, sind die Kosten dafür in voller Höhe als Reparaturaufwand aufwandswirksam, die Aufwendungen machen in dem Jahr einen Sprung nach oben und belasten das Jahresergebnis stark.
Mit Komponentenansatz
Hier würde man die Triebwerke separat über 5 Jahre abschreiben; das wären pro Jahr 20 Mio. € / 5 Jahre = 4 Mio. €.
Zudem würde man den Rest des Flugzeugs über 25 Jahre abschreiben: 80 Mio. € / 25 Jahre = 3,2 Mio. €.
Die jährlichen Abschreibungen in Summe sind: 4 Mio. € + 3,2 Mio. € = 7,2 Mio. €.
Werden die Triebwerke nach 5 Jahren ersetzt, angenommen wieder zu Preisen von 20 Mio. € (oder etwas mehr bei Inflation), werden diese erneut aktiviert und wieder über 5 Jahre abgeschrieben.
Dadurch werden die Triebwerkskosten gleichmäßiger verteilt als ohne Komponentenansatz.
Vergleich
Die beiden Varianten nochmals im Vergleich:
- mit Komponentenansatz: 25 Jahre × jährliche Abschreibungen von 7,2 Mio. € = 180 Mio. €.
- ohne Komponentenansatz: 25 Jahre × jährliche Abschreibungen von 4,0 Mio. € + 4 × Reparatur-/Ersatzaufwand von 20 Mio. € = 100 Mio. € + 80 Mio. € = 180 Mio. €.
Fazit
- Beim Komponentenansatz werden wertmäßig wesentliche Bestandteile einer Sachanlage mit abweichenden Nutzungsdauern separat abgeschrieben.
- Im HGB ist der Komponentenansatz nicht ausdrücklich vorgesehen, wird aber vom IdW für zulässig erachtet (IDW RH HFA 1.016), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Voraussetzung: Die Komponenten müssen im Verhältnis zum Gesamtwert wertmäßig wesentlich sein und abweichende Nutzungsdauern aufweisen.
- Hauptvorteil: gleichmäßigere Verteilung der Ersatzkosten — kein plötzlicher Ergebnissprung beim Austausch einer Komponente.
- In der Praxis im HGB-Umfeld selten angewandt; häufiger im IFRS-Abschluss.
Selbsttest: Komponentenansatz
Aufgabe: Komponentenansatz berechnen
Ein Unternehmen schafft eine Spezialmaschine für 500.000 € an. Die eingebaute Förderpumpe gilt als wesentliche Komponente und hat einen Wert von 100.000 € bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren. Das übrige Maschinengehäuse hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Das Unternehmen wendet den Komponentenansatz an (lineare Abschreibung).
Berechnen Sie:
a) die jährliche Abschreibung der Förderpumpe
b) die jährliche Abschreibung des Maschinengehäuses
c) die gesamte jährliche Abschreibung mit Komponentenansatz und vergleichen Sie diese mit der Einheitsabschreibung (ohne Komponentenansatz, 20 Jahre)
| a) Förderpumpe: 100.000 € ÷ 5 Jahre | 20.000 € / Jahr |
| b) Maschinengehäuse: (500.000 € − 100.000 €) ÷ 20 Jahre = 400.000 € ÷ 20 | 20.000 € / Jahr |
| c) Mit Komponentenansatz: 20.000 € + 20.000 € | 40.000 € / Jahr |
| Ohne Komponentenansatz: 500.000 € ÷ 20 Jahre | 25.000 € / Jahr |
| Mehraufwand durch Komponentenansatz (in den ersten 5 Jahren) | 15.000 € / Jahr |