Anzahlungen von Kunden / Kundenkredit
Kundenkredit Definition
Ein Kundenkredit entsteht dadurch, dass der Kunde auf von ihm getätigte Bestellungen eine Anzahlung an den Lieferanten vor Fertigstellung bzw. Abnahme leistet.
Das ist insofern eine Art der (Fremd-)Finanzierung, als das Unternehmen die für den Bestellauftrag notwendigen Materialien und Arbeiten (Löhne, Gehälter) nicht anderweitig etwa durch Bankkredite vorfinanzieren muss (bis der Kunde dann nach Beendigung des Auftrags die Rechnung bezahlt), sondern der Kunde selbst die Finanzierung zumindest teilweise (in Höhe der vereinbarten Anzahlung) bereitstellt.
Anzahlungen von Kunden sind insbesondere im (Spezial-)Anlagenbau üblich. Sie dienen neben der Finanzierung auch als Sicherheit, da es bei einem Ausfall des bestellenden Kunden oftmals schwierig bis unmöglich ist, für die Spezialanlage eine anderweitige Verwertung durch andere Abnehmer bzw. Käufer zu erreichen.
Der Kundenkredit ist – ebenso wie der Lieferantenkredit – ein Warenkredit bzw. Handelskredit, der auf einer Lieferungsvereinbarung für Waren basiert.
Alternative Begriffe: Kundenanzahlung.
Bilanzierung der Anzahlungen von Kunden
Bilanzierung beim Empfänger der Anzahlung
Der Ausweis einer zum Bilanzstichtag bestehenden Kundenanzahlung erfolgt in dem Bilanzposten Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen gemäß § 266 Abs. 3 C. 3. HGB.
Alternativ können Kundenanzahlungen auch offen von den Vorräten (zum Beispiel die unfertigen Erzeugnisse betreffend) abgesetzt werden (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB).
Bilanzierung beim Geber der Anzahlung
Der Kunde, der eine Anzahlung geleistet hat, weist diese in Abhängigkeit davon, wofür die Anzahlung geleistet wurde, unter den folgenden Bilanzposten aus:
- als geleistete Anzahlungen innerhalb der Immateriellen Vermögensgegenstände nach § 266 Abs. 2 A.I.4. HGB (zum Beispiel im Falle von Anzahlungen auf Software);
- als geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau nach § 266 Abs. 2 A.II.4. HGB (zum Beispiel bei Anzahlungen auf Maschinen) oder als
- geleistete Anzahlungen innerhalb der Vorräte gemäß § 266 Abs. 2 B.I.4. HGB.
Beispiel
Beispiel: Kundenkredit
Ein Schiffsbauunternehmen erhält von einer Firma, die Yachten vermietet, den Auftrag für eine Luxusyacht „in Maßfertigung“.
Der Preis der Yacht ist 30 Mio. €; es wird vereinbart, dass der Kunde ein Drittel davon, also 10 Mio. €, bei Baubeginn als Anzahlung leistet.
Aus diesem Kundenkredit von 10 Mio. € kann das Schiffsbauunternehmen Material kaufen und Löhne bezahlen; würde es den gesamten Kaufpreis erst bei Fertigstellung erhalten, müsste es dies selbst vorfinanzieren (mit entsprechenden Kapitalkosten).
Das Schiffsbauunternehmen bucht:
Bank 10 Mio. € an Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 10 Mio. €
Die Yachtvermietung bucht:
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (nach § 266 Abs. 2 A.II.4. HGB) 10 Mio. € an Bank 10 Mio. €