Bruttowertschöpfung

Bruttowertschöpfung Definition

Die Bruttowertschöpfung einer Volkswirtschaft bezeichnet den Wert aller in einem bestimmten Zeitraum (zum Beispiel 1 Jahr) produzierten Güter und Dienstleistungen (Produktionswert), abzüglich der Vorleistungen, die in die Produktion eingegangen sind.

Das ist vereinfacht der Mehrwert in Höhe von 7 €, der geschaffen wird, wenn eine Konditorei aus Mehl, Zucker, Energie (Backofen heizen) usw. (Vorleistungen) im Wert von 5 € einen Kuchen herstellt, der dann mit Herstellungspreisen von 12 € (Produktionswert) bewertet wird; durch die Verarbeitung wird hier ein Mehrwert geschaffen.

Die Bruttowertschöpfung ist eine der von der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) berechneten Kennzahlen zur Leistung einer Volkswirtschaft.

Formel

Bruttowertschöpfung = Produktionswert - Vorleistungen

Bewertung

Die Bruttowertschöpfung wird zu Herstellungspreisen bewertet; ohne zu leistende Gütersteuern (wie etwa Tabak-, Kaffee-, Energiesteuer, die nichtabziehbare Umsatzsteuer oder Zölle; diese sind direkt an die hergestellten Güter gekoppelt: weniger Güter heißt weniger Steuern), aber einschließlich erhaltener Gütersubventionen.

Herstellungspreise sind nicht mit den Herstellungskosten aus der Buchführung oder Kostenrechnung gleichzusetzen. Herstellungspreise sind die Beträge, die der Produzent vom Käufer für die Ware oder Leistung erhält, ohne die Gütersteuern und zuzüglich etwaiger empfangener Gütersubventionen; das sind nicht die Herstellungskosten, sondern ist in der Regel mehr (vor allem inklusive eines Gewinns).

Im Beispiel oben erhalten Mühle, Zuckerhersteller und Energieversorger 5 € vom Käufer (Konditorei) und die Konditorei erhält 12 € (ohne Gütersteuern) von ihren Kunden.

Überführung in Nettowertschöpfung

Die Bruttowertschöpfung kann in die Nettowertschöpfung überführt werden, indem noch Abschreibungen von der Bruttowertschöpfung abgezogen werden.

Überführung in Bruttoinlandsprodukt

Die Bruttowertschöpfung kann in das Bruttoinlandsprodukt überführt werden, indem Gütersteuern zur Bruttowertschöpfung hinzugefügt und Gütersubventionen abgezogen werden.

Beispiel

Beispiel: Bruttowertschöpfung berechnen

Ein Malermeister streicht eine Wohnung und stellt dafür 500 € (netto, ohne Mehrwertsteuer) in Rechnung.

Als Vorleistungen setzt er ein: Farbe, die er für netto 200 € eingekauft hat sowie Malerpinsel, -abdeckfolien etc. für netto 100 € (in Wirklichkeit umfassen die Vorleistungen noch viel mehr: die Miete für das Büro des Malermeisters, die laufenden Kosten für das Handwerkerauto, das Druckerpapier für die Rechnungen usw., letztendlich die Kosten, die notwendig sind, das Malergeschäft zu betreiben).

Die Bruttowertschöpfung ist der Produktionswert in Höhe von 500 € abzgl. der Vorleistungen im Wert von 300 €, ergibt 200 €.