EBIT im Umsatzkostenverfahren
EBIT im Umsatzkostenverfahren
Das EBIT kann in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV) nach § 275 Abs. 3 HGB als Zwischensumme ermittelt bzw. herausgelesen werden.
Das EBIT entspricht dem handelsrechtlichen Betriebsergebnis (oftmals auch als operatives Ergebnis bezeichnet).
Das entspricht der Summe der Posten Nr. 1. bis 7. im Falle des Umsatzkostenverfahrens.
Korrekturen der GuV nach dem UKV
Die GuV nach dem UKV bzw. der dort ausgewiesene Jahresüberschuss werden um folgende Posten bereinigt (anders formuliert: diese Posten werden nicht mit einbezogen):
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis entspricht den Posten Nr. 8. bis 12.
Hinweis: Beteiligungserträge u.U. einbezogen
Teilweise werden in das EBIT die Erträge aus Beteiligungen mit einbezogen (d.h., Posten Nr. 8 der unten dargestellten GuV würde in das EBIT einfliessen und dieses erhöhen).
Insofern sollte bei Vergleichen von Unternehmen auf die jeweilige Definition des EBIT geachtet werden.
Ertragssteuern
Die Ertragssteuern sind im Posten Nr. 13. enthalten.
Behandlung der sonstigen Steuern
Eigentlich fallen sonstige Steuern (Posten Nr. 15 der unten dargestellten GuV; z.B. Kfz-Steuer) nicht unter die zu korrigierenden Posten, sondern lediglich die Ertragssteuern.
Die dort verbuchten Beträge sind aber i.d.R. so unwesentlich, dass sie nicht weiter beachtet bzw. ebenfalls außen vor gelassen werden.
EBIT im Umsatzkostenverfahren
Das EBIT entspricht somit der folgenden Zwischensumme in Höhe von 2.000.000 Euro:
1. | Umsatzerlöse | 10.000.000 | |
- | 2. | Herstellungskosten | 6.000.000 |
= | 3. | Bruttoergebnis vom Umsatz | 4.000.000 |
- | 4. | Vertriebskosten | 1.000.000 |
- | 5. | Allgemeine Verwaltungskosten | 600.000 |
+ | 6. | Sonstige betriebliche Erträge | 200.000 |
- | 7. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 600.000 |
= | Betriebsergebnis (EBIT) | 2.000.000 | |
+ | 8. | Erträge aus Beteiligungen | 100.000 |
+ | 9. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 150.000 |
+ | 10. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 100.000 |
- | 11. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 50.000 |
- | 12. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 800.000 |
- | 13. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 300.000 |
= | 14. | Ergebnis nach Steuern | 1.200.000 |
- | 15. | Sonstige Steuern | 0 |
= | 16. | Jahresüberschuss | 1.200.000 |