Ergänzungsbilanz
Ergänzungsbilanz Definition
In einer Ergänzungsbilanz werden nicht wie bei Bilanzen üblich Vermögensgegenstände / Wirtschaftsgüter und Schulden eines Unternehmens dargestellt, sondern Korrekturposten zum Kapitalkonto von Gesellschaftern einer Personengesellschaft / Mitunternehmerschaft wie der OHG oder KG.
Diese Korrekturposten zu den Ansätzen in der Gesamthandsbilanz betreffen nur einzelne Gesellschafter.
Beispiel
Beispiel Ergänzungsbilanz
An der AB-OHG sind die beiden Gesellschafterinnen Anna und Berta mit einem Kapital von jeweils 100.000 € beteiligt.
Die Bilanz der AB-OHG zum 31.12.01 sieht so aus:
Aktiva | Bilanz | Passiva | |
---|---|---|---|
Maschinen | 120.000 € | Kapital Anna | 100.000 € |
Vorräte | 80.000 € | Kapital Berta | 100.000 € |
Bilanzsumme | 200.000 € | Bilanzsumme | 200.000 € |
Zum 31.12.01 verkauft nun Anna ihren Anteil an Adam für 150.000 €.
Der Kaufpreis liegt damit 50.000 € über dem Kapitalkonto von Anna (zu Buchwerten).
Dies stellt steuerlich keinen Anteilserwerb dar, sondern einen anteiligen Erwerb der Wirtschaftsgüter und Schulden der Mitunternehmerschaft bzw. OHG. Der erhöhte Kaufpreis wird deshalb in der Ergänzungsbilanz des Käufers den (fiktiv) erworbenen Wirtschaftsgütern als Anschaffungskosten zugewiesen.
In einer positiven Ergänzungsbilanz werden somit anteilige stille Reserven (bei bilanzierten und nicht bilanzierten Wirtschaftsgütern) und im Falle eines übrig bleibenden Restbetrags ein anteiliger Firmenwert aufgeführt.
Wir nehmen hier an, dass im Vermögen der OHG keine stillen Reserven vorhanden sind; die 50.000 € werden deshalb als Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) angesetzt.
Die für Adam zu erstellende Ergänzungsbilanz zum 31.12.01 sieht dann so aus:
Aktiva | Bilanz | Passiva | |
---|---|---|---|
GoF | 50.000 € | Mehrkapital Adam | 50.000 € |
Bilanzsumme | 50.000 € | Bilanzsumme | 50.000 € |
(In der Bilanz der OHG wird einfach Kapital Anna durch Kapital Adam ersetzt.)
In der Folgejahren ist der GoF in der Ergänzungsbilanz des Adam abzuschreiben.
Das bedeutet: bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts von 15 Jahren (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG) ergibt sich für Adam ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 50.000 Euro / 15 Jahre = 3.333 Euro (gerundet). Dieser Betrag mindert den steuerlich Adam zuzurechnenden Gewinn an der OHG.
Ausnahme: negative Ergänzungsbilanz
Eine negative Ergänzungsbilanz ist eine Ausnahme; dazu müsste der Kaufpreis des Anteils unter dem Kapitalkonto liegen.
Zusammenspiel der Bilanzen
Die Steuerbilanz einer Mitunternehmerschaft wie der obigen OHG setzt sich zusammen aus der Steuerbilanz der OHG sowie etwaiger Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen.