Fertigungsgemeinkosten

Fertigungsgemeinkosten Definition

Als Fertigungsgemeinkosten (FGK) bezeichnet man die Gemeinkosten – d.h., die nicht direkt zurechenbaren Kosten –, die im Zusammenhang mit der Fertigung bzw. Produktion anfallen.

Beispiele für Fertigungs-GK

Miete für Fabrikhalle, Gehälter des Werkstattmeisters, Abschreibungen oder Leasingraten für Produktionsmaschinen.

Die Fertigungsgemeinkosten bilden zusammen mit den Fertigungseinzelkosten – d.h., den direkt zurechenbaren Kosten der Fertigung – die Fertigungskosten.

Fertigungsgemeinkosten werden i.d.R. über prozentuale Zuschlagssätze auf die Produkte verrechnet.

In die Berechnung der Herstellungskosten für die Vorratsbewertung (unfertige und fertige Erzeugnisse) sind angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten zwingend einzubeziehen (§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Fertigungsgemeinkosten Beispiele

Zu den Fertigungsgemeinkosten zählen z.B.

  • die Gehälter der Meister bzw. Leiter der einzelnen Fertigungswerkstätten (z.B. Dreherei, Montage, Qualitätskontrolle) sowie
  • die anderen Gemeinkosten dieser Produktionsabteilungen, z.B. die Miete für das Produktionsgebäude oder die Abschreibungen für die Maschinen.

Verrechnung der Fertigungsgemeinkosten

Die Fertigungsgemeinkosten werden i.d.R. über Fertigungsgemeinkostenzuschlagssätze auf die Produkte verrechnet (vgl. Beispiel Kalkulationsschema).

Vereinfacht sieht das so aus:

In einer Uhrenmanufaktur stellt der Uhrmacher Achim eine Uhr im Monat her. Seine monatlichen Personalkosten seien 5.000 €.

Diese Fertigungskosten kann man der hergestellten Uhr (dem Produkt) direkt zuordnen, es sind Fertigungseinzelkosten.

Der Uhrmacher arbeitet mit 4 anderen Uhrmachern in einer Werkstatt (monatliche Miete 10.000 €), die Abschreibungen und Leasingraten für die benötigten Maschinen, Werkzeuge, Geräte usw. betragen monatlich 5.000 €.

Diese Fertigungskosten in Höhe von 15.000 € monatlich kann man nicht direkt der einzelnen hergestellten Uhr zuordnen, sondern nur dem Fertigungsbereich als Ganzem, es sind Fertigungsgemeinkosten.

Die gesamten Fertigungseinzelkosten sind 5 (Uhrmacher) × 5.000 € = 25.000 €.

Die gesamten Fertigungsgemeinkosten sind 15.000 €.

In den meisten Fällen verrechnet man die Fertigungsgemeinkosten über prozentuale Zuschlagssätze: 15.000 € / 25.000 € = 0,6 = 60 %.

Für die von Achim produzierte Uhr fallen 5.000 € Fertigungseinzelkosten sowie 60 % von 5.000 € = 3.000 € Fertigungsgemeinkosten an, in Summe also Fertigungskosten von 8.000 € (dazu kommen natürlich noch Materialkosten und weitere Kosten z.B. für Verwaltung).

Wenn man davon ausgeht, dass die anderen 4 Uhrmacher auch jeweils eine Uhr monatlich herstellen, sind die Fertigungskosten dieser Uhren ebenfalls 8.000 €.

Die 5 hergestellten Uhren werden also kostenrechnerisch mit Fertigungskosten von in Summe 40.000 € belastet, dadurch werden alle Fertigungskosten (Einzelkosten 25.000 € und Gemeinkosten 15.000 €) auf die Produkte (Uhren) verrechnet.