Fertigungsgemeinkosten

Fertigungsgemeinkosten Definition

Als Fertigungsgemeinkosten (FGK) bezeichnet man die Gemeinkosten – das heißt, die nicht direkt zurechenbaren Kosten wie etwa Fabrikmiete oder Abschreibungen für Produktionsmaschinen –, die im Zusammenhang mit der Fertigung bzw. Produktion anfallen.

Die Fertigungsgemeinkosten bilden zusammen mit den Fertigungseinzelkosten – den direkt zurechenbaren Kosten der Fertigung wie etwa Zeit- oder Akkordlöhnen – die Fertigungskosten und sind Teil der Herstellungskosten.

Fertigungsgemeinkosten Beispiele

Zu den Fertigungsgemeinkosten zählen zum Beispiel

  • die Gehälter der Meister bzw. Leiter der einzelnen Fertigungswerkstätten (zum Beispiel Dreherei, Montage, Qualitätskontrolle) sowie
  • die anderen Gemeinkosten dieser Produktionsabteilungen, zum Beispiel die Miete für das Produktionsgebäude oder die Abschreibungen oder Leasingraten für die Maschinen.

Verrechnung der Fertigungsgemeinkosten

Die Fertigungsgemeinkosten werden in der Regel über Fertigungsgemeinkostenzuschlagssätze auf die Produkte verrechnet (siehe Beispiel Kalkulationsschema).

Vereinfacht sieht das so aus:

Beispiel: Fertigungsgemeinkosten be- und verrechnen

In einer Uhrenmanufaktur stellt der Uhrmacher Achim eine Uhr im Monat her. Seine monatlichen Personalkosten seien 5.000 €.

Diese Fertigungskosten kann man der hergestellten Uhr (dem Produkt) direkt zuordnen, es sind Fertigungseinzelkosten.

Der Uhrmacher arbeitet mit 4 anderen Uhrmachern in einer Werkstatt (monatliche Miete 10.000 €), die Abschreibungen und Leasingraten für die benötigten Maschinen, Werkzeuge und Geräte betragen monatlich 5.000 €.

Fertigungsgemeinkosten berechnen

Fertigungsgemeinkosten = 10.000 € + 5.000 € = 15.000 €.

Diese Fertigungskosten in Höhe von 15.000 € monatlich kann man nicht direkt der einzelnen hergestellten Uhr zuordnen, sondern nur dem Fertigungsbereich als Ganzem, es sind Fertigungsgemeinkosten.

Zusammenfassung der Fertigungskosten

Die gesamten Fertigungseinzelkosten sind 5 (Uhrmacher) × 5.000 € = 25.000 €.

Die gesamten Fertigungsgemeinkosten sind 15.000 €.

Fertigungsgemeinkosten auf die Produkte verrechnen

In den meisten Fällen verrechnet man die Fertigungsgemeinkosten über prozentuale Zuschlagssätze: 15.000 € / 25.000 € = 0,6 = 60 %.

Für die von Achim produzierte Uhr fallen 5.000 € Fertigungseinzelkosten sowie 60 % von 5.000 € = 3.000 € Fertigungsgemeinkosten an, in Summe also Fertigungskosten von 8.000 € (dazu kommen natürlich noch Materialkosten und weitere Kosten zum Beispiel für Verwaltung).

Wenn man davon ausgeht, dass die anderen 4 Uhrmacher auch jeweils eine Uhr monatlich herstellen, sind die Fertigungskosten dieser Uhren ebenfalls 8.000 €.

Die 5 hergestellten Uhren werden also kostenrechnerisch mit Fertigungskosten von in Summe 40.000 € belastet, dadurch werden alle Fertigungskosten (Einzelkosten 25.000 € und Gemeinkosten 15.000 €) auf die Produkte (Uhren) verrechnet.

Fertigungsgemeinkosten in den Herstellungskosten

In die Berechnung der Herstellungskosten für die Vorratsbewertung (unfertige und fertige Erzeugnisse) sind angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten zwingend einzubeziehen (§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Wenn eine Uhr aus dem Beispiel also unfertig oder fertig im Lager liegt (und noch nicht verkauft ist), dann muss sie in der Bilanz inklusive angemessener FGK bewertet werden.

Wenn es keine Materialkosten gäbe, sondern nur Fertigungskosten, würde die Uhr in der Bilanz also mit 8.000 € bewertet, nicht etwa nur mit 5.000 €.